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Vorlage - A 10/397/2024  

 
 
Betreff: Bildung des Wahlausschusses
Status:öffentlich  
Federführend:Hauptamt   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
24.04.2024 
23. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Die Städte und Gemeinden sind verpflichtet, auf der Grundlage des § 2 Abs. 3 des Gesetzes für die Kommunalwahlen im Land Nordrhein-Westfalen (KWahlG NRW) einen Wahlausschuss zu bilden.

 

Die Beisitzerinnen und Beisitzer dieses Wahlausschusses werden zwar vom Rat gewählt, jedoch ist der Wahlausschuss kein Ratsausschuss im Sinne der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.

 

Nach den Vorgaben des KWahlG NRW besteht der Wahlausschuss aus dem Wahlleiter/der Wahlleiterin als Vorsitzendem bzw. als Vorsitzende (und zwar mit Stimmrecht) und 4, 6, 8 oder maximal 10 Beisitzerinnen bzw. Beisitzern.

 

Die Variabilität bei der Festlegung der Größe des Ausschusses ist nicht als Reaktionsmöglichkeit auf einen mehr oder minder großen Arbeitsanfall für diesen Ausschuss zu werten, sondern sie soll die Möglichkeit eröffnen, dass möglichst viele im Rat vertretenen oder auch in Zukunft auftretenden politischen Richtungen mitwirken können. Dies war auch der Grund dafür, weshalb der letzte Wahlausschuss der Stadt Erkelenz neben dem Vorsitzenden bereits 10 Beisitzerinnen und Beisitzer umfasste. Für jede Beisitzerin bzw. für jeden Beisitzer ist eine persönliche Stellvertretung zu bestimmen. Die Verwaltung schlägt vor, es bei der bisherigen Ausschussgröße zu belassen.

 

Haben sich die Ratsmitglieder zur Besetzung des Wahlausschusses auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt, ist ein einstimmiger Beschluss der Ratsmitglieder über die Annahme dieses Wahlvorschlages ausreichend. Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande, so müsste nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt werden. Dabei wären dann die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen des Rates entsprechend dem Verhältnis der Stimmenzahlen, die auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen, zur Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen zu verteilen. Jedem Wahlvorschlag würden dann zunächst so viele Sitze zugeteilt, wie sich für ihn ganze Zahlen ergeben. Wären danach noch Sitze zu vergeben, so wären sie in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile zuzuteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen müsste das Los, das vom Vorsitzenden zu ziehen wäre, entscheiden.

 

Die Sitzverhältnisse im aktuellen Rat weisen darauf hin, dass bei einer Ausschussgröße von 10 Beisitzern und Beisitzerinnen folgende Verteilung für die Fraktionen zu erwarten wäre:

 

CDU

4

Bündnis 90/Die Grünen

3

SPD

1

FDP


2*

Bürgerpartei

FW-UWG

 

* Für die drei kleinsten Fraktionen (FDP, Bürgerpartei und FW-UWG) stehen insgesamt rechnerisch nur 2 Sitze zur Verfügung. Hier sollte nach Möglichkeit eine Einigung unter den betroffenen Fraktionen erfolgen, um einen einheitlichen Wahlvorschlag zu erhalten.

 

Die FDP-Fraktion hat zwischenzeitlich erklärt, dass sie zugunsten der anderen Fraktionen auf einen Sitz im Wahlausschuss verzichtet. Es liegen aktuell Wahlvorschläge von CDU, SPD, FW-UWG, Bündnis 90/Die Grünen und Bürgerpartei vor, die in den Wahlvorschlag im Beschlussentwurf eingetragen sind.


Beschlussentwurf:

„1. In den Wahlausschuss der Stadt Erkelenz werden auf der Grundlage des § 2 Absatz 3 des Gesetzes für die Kommunalwahlen im Land Nordrhein-Westfalen 10 Beisitzerinnen und Beisitzer gewählt.

 

2. Zu Beisitzerinnen bzw. Beisitzern des Wahlausschusses werden die nachstehend aufgeführten Personen als ordentliche Mitglieder bzw. als persönliche Stellvertretung gewählt:

 

lfd. Nr.

ORDENTLICHES MITGLIED

PERSÖNLICHE STELLVERTRETUNG

01

RM Dr. Alexander Kus

RM Klaus Füßer

02

RM Michael Kutz

RM Karin Mainka

03

RM Marwin Altmann

RM Markus Forg

04

RM Rainer Merkens

RM Willi Weitz

05

RM Johannes Menzel

RM Peter Kaul

06

RM Silvia Stolzenberger

RM Petra Kanters

07

RM Jürgen Vieten

RM Christel Honold-Ziegahn

08

RM Brigitte Vosen

RM Michael Tüffers

09

RM Otto Hübgens

RM Christopher Moll

10

RM Peter Czybik

RM Karl-Heinz Frings.

 


Klima-Check:

Trägt der Beschlussentwurf zum Klimaschutz oder zur Klimafolgenanpassung bei?

 

Ja 

Nein 

 

Keine Relevanz.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.