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Vorlage - A 63/357/2024  

 
 
Betreff: Barrierefreie Erschließung Haus Hohenbusch
hier: Baubeschluss
Status:öffentlich  
Federführend:Bauaufsichts- und Hochbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen, Betriebe, Klimaschutz und Umwelt Entscheidung
17.04.2024 
23. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Betriebe, Klimaschutz und Umwelt      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Ausgangslage

Die Stadt Erkelenz verfügt über ein vielfältiges kulturelles Angebot, das von den verschiedenen öffentlichen Akteuren, den Kirchen aber auch von Vereinen geprägt ist. Ein Schwerpunkt ist dabei das Gelände der ehemaligen Klosteranlage Haus Hohenbusch. Im Mittelpunkt der Anlage steht das Herrenhaus als Ort kultureller Veranstaltungen wie Ausstellungen, Vorträgen und Trauungen als Außenstelle des Standesamtes. Hier befindet sich auch im Obergeschoss die vom Förderverein Ho-henbusch initiierte und betriebene Dauerausstellung Lebensraum Hohenbusch. Die Ausstellung erfreut sich inzwischen einer überregionalen Bekanntheit und ist als bedeutende Ausstellung im Kreis Heinsberg anerkannt.

 

Leider ist die Nutzung des Herrenhauses für Menschen mit Handicap nur sehr eingeschränkt und der Besuch der Ausstellung im Obergeschoss gar nicht möglich. Durch die Schaffung der Barrierefreiheit könnte nunmehr allen Menschen der uneingeschränkte Zugang zum Herrenhaus als Veranstaltungsort und der Besuch der Dauerausstellung ermöglicht werden. Damit käme man auch der gesetzlichen Verpflichtung nach, Menschen mit Handicaps den Zugang zu öffentlichen Gebäuden und Ausstellungsflächen zu ermöglichen und so an allen kulturellen Angeboten auf Haus Hohenbusch teilzunehmen.

 

Geplante Maßnahme Barrierefreiheit

Bereits der Zugang zum Herrenhaus ist für in der Mobilität eingeschränkte Besucher nur sehr bedingt möglich, da der Fußboden des Erdgeschosses von der Vorderseite ca. 30 cm über dem Bodenniveau liegt, der rückwärtige Ausgang liegt ca. 1,5 m über dem Bodenniveau.

 

Hier soll der Zugang durch eine schlichte Natursteinrampe erfolgen, die seitlich mit einem Flachstahl verblendet ist und damit zugleich das erforderliche Seitenbord sicherstellt. Zudem erhält die Rampe einen Handlauf aus anthrazitfarbenen Flachstahlprofilen.

 

Die Ausstellung im Obergeschoss ist zurzeit nur über eine Holztreppe zu erreichen und ist für in der Mobilität eingeschränkten Besuchern insgesamt nicht zugänglich. Hier soll in einem Bereich, in dem derzeit eine Spindeltreppe als zweiter Rettungsweg angeordnet ist, ein neuer Aufzug als Hublift eingebaut werden. Dabei werden die Mindestmaße nach DIN 18040-1 beachtet, was aufgrund des begrenzten Raumangebotes nur durch Verzicht auf einen massiven Fahrschacht und Einbau in einem sehr schmalen Glasschacht möglich ist.

 

Der Zugang zu dem Aufzug erfolgt im Erdgeschoss direkt aus dem Eingangsbereich des Herrenhauses, im Obergeschoss durch eine neue transparente motorisierte Tür aus dem Treppenhaus in den unmittelbaren Ausstellungsbereich.

 

Abstimmungen

Die Maßnahme wurde hinsichtlich der denkmalrechtlichen Belange mit dem LVR - Amt für Denkmalpflege im Rheinland, hinsichtlich der Belange der Barrierefreiheit mit dem Behindertenbeauftragten der Stadt Erkelenz und hinsichtlich der Belange des Brandschutzes mit der Unteren Bauaufsicht der Stadt Erkelenz und der Feuerwehr der Stadt Erkelenz abgestimmt.

 

Kosten

Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen nach der Kostenberechnung des Hochbauamtes 167.076,- €, dies umfasst neben Kosten für bauliche Maßnahmen im Gebäude in Höhe von rd. 50.000,- € vor allem Kosten für die Aufzugsanlage und notwendige Erneuerungen der Elektroinstallationen in Höhe von 85.000,- € und die Kosten für die Rampe vor dem Gebäude und sonstiger Maßnahmen.

 

Förderung

Mit Bescheid vom 19.12.2023 liegt der Förderbescheid der LVR – Dezernat für Kultur und landschaftliche Kulturpflege in Höhe von 121.000,- € vor. In dem Förderbescheid wurden Drittmittel des Fördervereins Hohenbusch in Höhe von 8.350,00 € eingeplant. Der Eigenanteil der Stadt Erkelenz beträgt demnach 37.726,- €.

 

In den Haushalt 2024 wurden Mittel in Höhe von 25.000,- für das laufende Haushaltsjahr und 100.000,- € als Verpflichtungsermächtigungen für die Umsetzung des Vorhabens eingestellt.

 

Die Umsetzung der Maßnahme ist zum 2. Halbjahr 2024 eingeplant, die Fertigstellung muss entsprechend dem Förderbescheid zum 31.03.2025 erfolgt sein.

 

Die Planung soll in der Sitzung vom 17.04.2024 durch das Hochbauamt dem Ausschuss anhand von Plänen erläutert werden.


Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

„Die Baumaßnahme soll entsprechend der Planung des Hochbauamtes realisiert werden.“


Klima-Check:

Trägt der Beschlussentwurf zum Klimaschutz oder zur Klimafolgenanpassung bei?

 

Ja 

Nein 

 

Die Maßnahme hat einen geringfügigen Einfluss auf den Klimaschutz, da zum einen Bauprodukte verwendet werden um zum anderen Energie zum Betrieb des geplanten Aufzuges erforderlich ist. Bei der Auswahl der Bauprodukte wird darauf geachtet, eine Aufzugsanlage mit geringem Energieverbrauch zu wählen. Der verbleibende Mehrverbrauch an Energie ist gerechtfertigt, um den Belang der Barrierefreiheit umsetzen zu können.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die Gesamtkosten belaufen sich auf  ca.  167.076,00 EURO.

 

Die erforderlichen Mittel unter Berücksichtigung der Fördermittel stehen als Ausgabe-/ Verpflichtungsermächtigung im Haushaltsplan unter der Haushaltsstelle S 04 01 00 16 „Barrierefreie Erschließung Haus Hohenbusch“ zur Verfügung.