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Vorlage - RKS/014/2021  

 
 
Betreff: Förderprogramm Klimaschutz und Klimaanpassung in Erkelenz
Status:öffentlich  
Federführend:Referat für Klimaschutz   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen, Betriebe, Klimaschutz und Umwelt Vorberatung
22.09.2021 
7. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Betriebe, Klimaschutz und Umwelt geändert beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
23.09.2021 
6. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
29.09.2021 
9. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Entwurf Förderrichtlinie zum Förderprogramm Klimaschutz und Klimaanpassung  
Antrag FDP-Fraktion vom 17.08.2021 -. Förderung Klimaschutz und Klimaanpassung, Änderung u. Ergänzung Konzeptentwurf  

Tatbestand:

Dem Ausschuss für Bauen, Betriebe, Klimaschutz und Umwelt wurde in der Sitzung am 23.06.2021 der Konzeptentwurf für ein „Förderprogramm Klimaschutz und Klimaanpassung in Erkelenz“ zur Beratung vorgelegt. Das Förderprogramm wurde im Ausschuss überwiegend begrüßt. Die Verwaltung wurde aber gebeten, die Fördertatbestände sowie die Nachweise zur Einhaltung der Förderbedingungen zu schärfen, um eine ordnungsgemäße Verwendung im Sinne des Förderziels sicherzustellen. Es erging folgender Beschluss: „Der Ausschuss beschließt, die Verwaltung damit zu beauftragen, auf Basis des vorgelegten Entwurfs, eine Richtlinie für ein „Förderprogramm Klimaschutz und Klimaanpassung in Erkelenz“ für 2022 mit den Förderbestimmungen und der Ausarbeitung des Antrags- und Bewilligungsverfahrens sowie der Umsetzungs-, Nachweis- und Auszahlungsmodalitäten zu erarbeiten und dem Ausschuss bis zur Sitzung im September 2021 vorzulegen sowie eine entsprechende Haushaltsposition in den Budgetplan für 2022 einzustellen.“ Im Nachgang zur Sitzung hat die FDP-Fraktion im Rat der Stadt in Erkelenz am 17.08.2021 einen Antrag „Förderprogramm Klimaschutz und Klimaanpassung in Erkelenz“ mit Änderungen und Ergänzungen zum Konzeptentwurf eingebracht. Die Änderungsvorschläge betreffen Fördertatbestände aus den fünf Bereichen Mobilität, Bauen und Sanieren, Erneuerbare Energien, Klimafolgenanpassung und Biodiversität und Nachhaltiger Konsum.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Verwaltung hat das Förderprogramm überarbeitet und für jeden der insgesamt 18 Fördertatbestände insbesondere die Förderbedingungen und die notwendigen Nachweise präzisiert. Damit wird aus Sicht der Verwaltung eine Verwendung der Fördermittel im Sinne des Förderziels bei noch leistbarem Kontroll- und Verwaltungsaufwand sichergestellt. Zu den Änderungsvorschlägen der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

Zu Punkt 1 Mobilität: Streichung der Anschaffung von E-Bikes und Pedelecs sowie Förderung von Fahrrädern ohne E-Antrieb. Antwort: Ziel der Förderung im Sinne der Richtlinie ist es, regelmäßig stattfindende Autofahrten durch Fahrradfahrten zu ersetzen. Dies ist in den Förderbedingungen explizit formuliert und muss durch entsprechende Nachweise glaubwürdig belegt werden. Aus Sicht der Verwaltung wird das Ziel am besten durch Förderung von E-Bikes und Pedelecs erreicht. Nach Aussage des Fahrradhandels werden „normale“ Fahrräder fast nur noch als Kinderfahrräder oder als Sporträder (Rennräder, hochwertige Mountainbikes) verkauft. Die Förderung solcher Sporträder würde nicht dem Förderzweck entsprechen. Zudem werden Personen die bisher nicht regelmäßig mit dem Fahrrad fahren, nach Einschätzung der Verwaltung in der Regel nur bei einem Komfortgewinn durch die Elektrounterstützung für den Umstieg vom Auto aufs Fahrrad (z.B. für den Weg zum Arbeitsplatz) überzeugt werden können. Die Herstellung von Akkus bei E-Bikes bedeutet zwar einen zusätzlichen Ressourcenverbrauch, der allerdings deutlich geringer ist, als beim Gebrauch von thermischen oder auch elektrisch betriebenen Autos, die substituiert werden. Die Verwaltung empfiehlt daher, den Änderungsantrag zu Punkt 1 abzulehnen.

Zu Punkt 2 Bauen und Sanieren: Erhöhung des Förderbudgets von 10.000 auf 20.000 Euro/Jahr sowie die Überprüfung der Erhöhung der Förderung einzelner Tatbestände, da Hausbesitzer*innen hohe Aufwendungen entstehen. Antwort: Richtig ist, dass in dem Bereich Bauen und Sanieren hohe Aufwendungen anfallen. Es gibt hier allerdings auch sehr umfängliche und attraktive Förderprogramme des Landes und des Bundes, die Hausbesitzer*innen in Anspruch nehmen können. Wie bei der Präsentation des Konzeptentwurfs am 23.06.2021 dargelegt, können die alleinigen Fördermittel der Stadt Erkelenz nie so attraktiv sein, dass damit größere energetische Modernsierungen ausgelöst werden. Die städtischen Fördermittel sollen vielmehr einen zusätzlichen Anreiz schaffen, mit Hilfe von Bundes- oder Landesfördermitteln Maßnahmen anzugehen. Zudem helfen sie bei geringinvestiven Maßnahmen, wo eine Beantragung von Bundesmitteln an der Bagatellgrenze scheitert. Die Verwaltung plädiert im Sinne einer Ausgewogenheit der Mittel für die verschiedenen Bereiche die Fördersumme im Bereich Bauen und Sanieren im ersten Jahr bei 10.000 Euro zu belassen, um zunächst Erfahrungen zu sammeln. Sollte dennoch eine Erhöhung der Gesamt-Fördersumme in diesem Bereich erfolgen, plädiert die Verwaltung dafür, die Förderhöhe pro Fördertatbestand beizubehalten, um mit dem zusätzlichen Budget eine größere Anzahl von Antragstellern berücksichtigen zu können, anstatt wenige Antragsteller höher zu fördern. Die Verwaltung empfiehlt, den Änderungsantrag zu Punkt 2 abzulehnen.

Zu Punkt 3 Erneuerbare Energien: Die Förderung von Stecker-Solar-Geräten sollte allen offenstehen. Antwort: Die Förderung von Stecker-Solar-Geräten steht allen offen. Die Erwähnung der Mieter*innen als Zielgruppe im Entwurf sollte nur zum Ausdruck bringen, dass der Fördertatbestand vor allem Mieter*innen adressiert, die von den anderen Fördertatbeständen im Bereich Erneuerbare Energien nicht profitieren können. Es war und ist keine Bedingung. Die Forderung im Antrag nach gleichem Recht für alle ist daher gegeben.

Zu Punkt 4: Klimafolgenanpassung und Biodiversität. Förderung von privaten Blühflächen und Förderung von privaten Baumpflanzungen. Antwort: Prinzipiell ist die Anlage von Blühflächen und das Anpflanzen von Bäumen begrüßenswert. Aus Sicht der Verwaltung ist eine Förderung allerdings in diesem Bereich nicht notwendig. Die Anlage einer Blühfläche im Garten wie auch die Pflanzung von Bäumen kann in der Regel in Eigenleistung gemacht werden. Die Anschaffung von Blühsamen für die Anwendung im Garten ist eine überschaubare Investition, die keiner Subventionierung bedarf. In den Jahren 2019 und 2020 hat die Stadt kostenlose Samentüten ausgegeben. Solche Aktionen sind weiterhin denkbar, bedürfen aber keiner aufwendigen Integration in eine Förderrichtlinie. 50 Euro für einen Baum wird aus Sicht der Verwaltung kaum jemanden dazu bewegen einen Baum zu pflanzen, der dies nicht sowieso macht. Insofern wird es sich in der Regel um einen reinen Mitnahmeeffekt handeln, andererseits aber Budgetmittel und Zeit für die Fördermittelabwicklung binden, die an anderer Stelle besser eingesetzt sind. Die Verwaltung präferiert daher größere Maßnahmen wie die Dach- und Fassadenbegrünung und den Rückbau von Schottergärten zu fördern, wo die Einbindung von Fachbetrieben notwendig und mit dem Geld mehr ausgelöst werden kann. Die Verwaltung empfiehlt, den Änderungsantrag zu Punkt 4 abzulehnen.

Zu Punkt 5 Nachhaltiger Konsum: Kritische Überprüfung der Förderung von Stoffwindeln mit Blick auf die Umweltbelastungen durch Waschen und Trocknen. Antwort: Die Nutzung von Stoffwindeln ist nicht umweltneutral, aber bei sinnvoller Handhabung (energieeffiziente Waschmaschine, 60 Grad-Wäsche, Verzicht auf Trockner, umweltverträgliche Waschmittel) ökologisch besser als Einwegwindeln. Bei der Nutzung von Einwegwindeln entstehen rund 300 kg nicht verrottender Müll pro Kleinkind und Jahr. Generell ist der Windelgebrauch teuer und belastet junge Familien mit bis zu 1.500 € im Jahr (www.windelmanufaktur.com). Es gibt daher bereits einige Kommunen, die Familien finanzielle Unterstützung für Windeln gewähren, unabhängig von der Art der Windel. Mit dem Vorschlag der Förderung von Stoffwindeln verbindet man die finanzielle Unterstützung von Familien mit Kleinkindern und die Berücksichtigung ökologischer Belange. Die Verwaltung empfiehlt daher den Fördertatbestand Stoffwindel in die Richtlinie aufzunehmen.

Fazit. Die Verwaltung hat die Fördertatbestände des Förderprogramms im Nachgang der letzten Ausschusssitzung einer kritischen Prüfung unterzogen und die Förderbedingungen und Nachweise präzisiert und erweitert, um eine zweckgebundene Mittelverwendung sicherzustellen. Eine entsprechende Haushaltsposition für 2022 über 45.000 Euro ist im Budgetplan 2022 angemeldet. Aus Sicht der Verwaltung liegt ein schlüssiges Konzept vor, das im Sinne des Förderzwecks geeignet ist, das Engagement der Bürgerschaft für Klimaschutz und Klimafolgenanpassung zu unterstützen und die Aufmerksamkeit für das Thema zu stärken. Die Förderrichtlinie soll zum 01.01.2022 in Kraft treten. Gefördert werden Maßnahmen, deren Umsetzung zum Zeitpunkt der Antragstellung maximal 12 Monate zurückliegen. Das Budget ist zunächst auf ein Jahr begrenzt. Mit den Erfahrungen aus 2022 können dann Fördertatbestände wie auch ggf. der Budgetrahmen für die Folgejahre optimiert oder angepasst werden. Die Verwaltung empfiehlt, das überarbeitete Förderprogramm wie vorgelegt zu verabschieden und die Verwaltung zu beauftragen, die noch nicht abgeschlossene Ausarbeitung und rechtliche Prüfung des gesamten Richtlinientextes nebst Formularen zu finalisieren, so dass die Richtlinie pünktlich zum 01.01.2022 in Kraft treten kann.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an Haupt- und Finanzausschuss und Rat):

„Der Ausschuss beschließt auf Basis des vorgelegten Entwurfs das Förderprogramm Klimaschutz und Klimaanpassung in Erkelenz und beauftragt die Verwaltung mit der Finalisierung der Richtlinie, so dass diese zum 01.01.2022 in Kraft treten kann.“


Finanzielle Auswirkungen:

Kosten für die Fördermittel in Höhe von 45.000 Euro für das Jahr 2022. Die Freigabe entsprechender Mittel für die folgenden Jahre ist an die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen gebunden.


Anlagen:

Entwurf Förderrichtlinie zum Förderprogramm Klimaschutz und Klimaanapassung in Erkelenz

Antrag der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz mit Datum von 17.8.2021: Förderung Klimaschutz und Klimaanpassung in Erkelenz, Änderung und Ergänzung des Konzeptentwurfs

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf Förderrichtlinie zum Förderprogramm Klimaschutz und Klimaanpassung (445 KB)      
Anlage 2 2 Antrag FDP-Fraktion vom 17.08.2021 -. Förderung Klimaschutz und Klimaanpassung, Änderung u. Ergänzung Konzeptentwurf (591 KB)