Bürgerinformationssystem

Vorlage - 0/51/273/2021  

 
 
Betreff: Einrichtung einer Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt im Kreis Heinsberg
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
29.06.2021 
3. Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
30.06.2021 
7. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Die fünf Jugendämter im Kreis Heinsberg sind seit drei Jahren in Abstimmung über die Einrichtung einer Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt, die kreisweit tätig sein soll. Bereits in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 02.12.2019 berichtete das Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales unter Mitteilungen über den Sachstand. Das Kreisjugendamt Heinsberg erhielt in der Sitzung des dortigen Jugendhilfeausschusses vom 07.10.2019 den Auftrag, in Kooperation mit den Jugendämtern im Kreis Heinsberg die Möglichkeit und die Rahmenbedingungen der Einrichtung einer Fachberatungsstelle bei Misshandlung und sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen zu prüfen.

 

Einigkeit besteht zwischen den fünf Jugendämtern im Kreis über den Bedarf für eine Beratungsstelle gegen sexualisierte Gewalt. Unabhängig von dem damaligen Ergebnis einer Ausschreibung des Bundesfamilienministeriums „Wir vor Ort gegen sexuelle Gewalt“ sollte die Einrichtung einer entsprechenden Beratungsstelle im Kreis Heinsberg vorangetrieben werden. Obwohl das Thema wiederholt in den Besprechungen der Jugendamtsleitungen auf der Tagesordnung stand, kam erst erneut Dynamik in das Verfahren mit einer Ausschreibung des Landes zu „Grundsätze der Förderung der spezialisierten Beratung bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche“. Auf das Interessenbekundungsverfahren des Ministeriums haben sich für den Kreis Heinsberg fünf Träger gemeldet. Drei Träger hiervon sind im Kreisgebiet beheimatet. Dem Interessenbekundungsverfahren nachgeschaltet ist ein Bewerbungsverfahren. Die Jugendämter im Kreis Heinsberg haben ein Eckpunktepapier verfasst über die Leistungsbereiche einer Fachberatungsstelle gegen sexualisierte Gewalt. Diese Punkte wurden mit den drei Trägern besprochen. Das mit dem Ministerium in Kontakt stehende Kreisjugendamt, das die Aufgabe seinerzeit federführend übernommen hat, berichtet nunmehr, dass die Vorauswahl eines Konzeptes und eines Trägers auf Kreisebene erfolgen soll, bevor eine Bewerbung beim Land gestellt wird. Es sei nach dortiger Einschätzung nahezu sicher, dass über Landesförderung dann eine Fachberatungsstelle gegen sexualisierte Gewalt im Kreis Heinsberg eingerichtet werden kann. Allerdings ist fraglich, ob das geförderte Personal, von dem 80 % der Personalkosten im Förderungsfalle über das Land übernommen würden, durch die Fachämter als ausreichend eingeschätzt wird, um im ausreichenden Maße und qualitativ hochwertig im Bereich der Prävention, Schulung, Beratung und Unterstützung tätig zu werden. Vor genanntem Hintergrund bittet das Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales den darum, beauftragt zu werden, eine Vereinbarung zur Errichtung einer Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt in freier Trägerschaft abzuschließen.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„Das Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales wird beauftragt, eine Vereinbarung zur Errichtung einer Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt in freier Trägerschaft gemeinsam mit allen Jugendämtern im Kreis Heinsberg, oder falls sich nicht alle Jugendämter des Kreises beteiligen, diese mit den beteiligten Jugendämtern abzuschließen oder, falls keine weitere Beteiligung eines Jugendamtes des Kreises Heinsberg erfolgen sollte, eine Vereinbarung nur für den Bereich der Stadt Erkelenz abzuschließen.


Finanzielle Auswirkungen:

Die finanziellen Auswirkungen werden erst nach abschließender Konzeptbildung möglich sein und im Rahmen der Haushaltsberatungen für 2022 benannt werden.