Bürgerinformationssystem

Vorlage - A 10/022/2021  

 
 
Betreff: Antrag auf Nutzung des Stadtwappens
Status:öffentlich  
Federführend:Hauptamt   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
24.03.2021 
4. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Mit Schreiben vom 01.03.2021 beantragt der Betreiber des Onlinehops „universalhandel24.de“ die Genehmigung nur Verwendung des Erkelenzer Stadtwappens. Über den Onlineshop werden Flaggen/Fahnen und zahlreiche Souvenirartikel mit Länder- und Stadtwappenbezug verkauft. Zu den dort angebotenen Souvenirartikeln gehören laut Antrag u. a. Flaggen, Aufkleber, Tassen, Mousepads, Schlüsselanhänger etc. Um auch Souvenirartikel mit dem Stadtwappen von Erkelenz vertreiben zu können, beantragt der Betreiber nun die entsprechende Genehmigung

 

Zuständig für den Beschluss über die Genehmigung oder die Versagung der Verwendung des Stadtwappens ist nach § 2 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Erkelenz der Rat.

 

Gemäß den hierzu vom Rat erlassenen Richtlinie wird die Verwendung des Wappens auf Geschenkartikeln oder anderen gewerblichen Erzeugnissen (insbesondere Souvenirartikel) genehmigt, wenn es sich um eine heraldische und künstlerisch einwandfreie sowie geschmackvolle Ausführung handelt. Gewerbetreibenden soll die Genehmigung nur erteilt werden, soweit damit für die Stadt ein Werbeeffekt über ihre Grenzen hinaus verbunden ist.

 

Die im Onlineshop vertriebenen Artikel – hier wurden auch mit dem Antrag einige Muster zur Verfügung gestellt – erfüllen nach Ansicht der Verwaltung diese Voraussetzungen. Die Verwaltung schlägt daher vor, dem Antragsteller die Genehmigung zur Verwendung des Stadtwappens zu erteilen.


Beschlussentwurf:

Dem Antrag des Betreibers des Onlineshops universalhandel24.de, Kreuznacher Str. 9, 55490 Gemünden, auf Nutzung des Erkelenzer Stadtwappens zur Herstellung von Souvenirartikeln wird entsprochen. Die Genehmigung wird unter Widerrufsvorbehalt erteilt.“


Finanzielle Auswirkungen:

Keine.