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Vorlage - A 10/019/2021  

 
 
Betreff: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Erkelenz vom 08.02.2021: Stabsstelle Klimaschutz
Status:öffentlich  
Federführend:Hauptamt   
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
18.03.2021 
3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zurückgezogen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
24.03.2021 
4. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz zurückgezogen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Antrag der Fraktion B 90_Die Grünen vom 08.02.2021  

Tatbestand:

Die Fraktion B90/Die Grünen stellt mit Schreiben vom 08.02.2021 folgenden Antrag:

 

„Die Verwaltung prüft die Möglichkeiten, eine Stabsstelle für Nachhaltigkeit und Klimaschutz im eigenen Hause einzurichten, um die Errungenschaften der Stadt Erkelenz auf dem Gebiet der Nachhaltigkeit und des Klimaschutzes zu bewahren, logisch weiterzuentwickeln und langfristig fortzuführen.“

 

Bereits im Juni 2019 hat die Fraktion B90/Die Grünen einen Antrag mit folgendem Wortlaut gestellt:

 

„Der Rat der Stadt Erkelenz beschließt, eine Stabsstelle für Nachhaltigkeit einzurichten. Aufgabe dieser Stabsstelle ist es, bereits existente und zukünftige Anstrengungen der Stadt Erkelenz im Themenkreis Klimaschutz und Nachhaltigkeit zu bündeln und zu organisieren sowie künftige kommunale Entscheidungen unter Aspekten des Klimaschutzes treffen zu lassen. Wie auch die finanziellen Auswirkungen werden zukünftig die ökologischen Auswirkungen fester Bestandteil der Ratsvorlagen. Alle Beschlussvorlagen werden durch die Stabsstelle hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeit geprüft und gekennzeichnet.“

 

In diesem Zusammenhang wird auch auf den Antrag der SPD-Stadtratsfraktion verwiesen, die einen ähnlichen Antrag mit dem Ziel, „die Stadtverwaltung Erkelenz erhält ein Umweltamt“ gestellt hat.

 

Die Verwaltung hatte diesen Antrag umfassend auf seine kommunalrechtlichen Aspekte hin geprüft. Das Ergebnis wurde dem Hauptausschuss in dessen Sitzung am 20.09.2018 unter „Mitteilungen“ dargelegt. Daraufhin haben die Antragsteller diesen Antrag in der Sitzung des Rates am 26.09.2018 zurückgezogen.

 

Die kommunalrechtlichen Aspekte haben sich seitdem nicht verändert, so dass auch dem nun vorliegenden Antrag, der die „Strukturen der Verwaltung“ durch den Rat verändern will, aus Gründen nicht gegebener Organzuständigkeit des Rates und seiner Ausschüsse nicht gefolgt werden darf.

 

Aus den bekannten Gründen wurde von der Verwaltung für den beantragten Tagesordnungspunkt kein Beschlussvorschlag in die Sitzungsvorlage eingearbeitet und es wird dem Haupt- und Finanzausschuss bzw. dem Rat empfohlen, den Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung abzusetzen.

 

Hinweis der Verwaltung zum Thema Nachhaltigkeitsmanagement:

Hinsichtlich der Bestrebungen der Verwaltung eine Nachhaltigkeitsmanagerin bzw. einen Nachhaltigkeitsmanager einzustellen wird auf den Tagesordnungspunkt „Strukturwandelprojekte im Rheinischen Revier; hier: Nachhaltigkeitsmanager im Sinne des KoMoNa-Programms“ verwiesen, der in der laufenden Sitzungsrunde in den zuständigen Fachausschüssen beraten wird und dem Rat in seiner Sitzung am 24.03.2021 abschließend zur Beschlussfassung vorgelegt werden soll.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„….“


Finanzielle Auswirkungen:

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Anlage:

Antrag der Fraktion B 90/Die Grünen vom 08.02.2021

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag der Fraktion B 90_Die Grünen vom 08.02.2021 (678 KB)