Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt mit Datum vom 13.02.2021 nachfolgenden Antrag: „Die Verwaltung wird die Bäche an den Pumpwerken, Regenrückhaltebecken und Regenüberlaufbecken des Niersverbandes und des Schwalm-Nette Verbandes sowie an dem Drosselbecken am Wockerather Fließ nach länger anhaltenden oder Starkregenereignissen nach Fäkalienaustritten kontrollieren.“
Als Begründung wird i. W. angeführt, dass davon ausgegangen wird, dass die vorhandenen Entwässerungseinrichtungen / Sonderbauwerke überlastet sind und es bei entsprechenden Witterungslagen zu einem unzulässigen Austrag von Schmutzstoffen wie Toilettenpapier oder Kosmetik- und Hygieneartikel kommt. Ferner wird angemerkt, dass hierauf bereits mehrfach hingewiesen worden wäre und es keine Berichte darüber gäbe, ob etwas verändert bzw. verbessert wurde.
Hierzu ist festzustellen:
Die Entwässerungseinrichtungen bestehend aus dem Kanalnetz mit den entsprechenden Sonderbauwerken, den Gräben und Fließen sowie den Gewässern befinden sich in einem genehmigungsrechtlich und technisch zulässigen bzw. guten Zustand und werden kontinuierlich weiterentwickelt. Aktuell sind hierzu z.B. die beiden neuen Retentionsbodenfilter Erkelenz Mitte und in Schwanenberg nachgeschaltet zu bestehenden Regenüberlaufbecken zu nennen. Im Rahmen der Sachstandsberichte sowie bei den entsprechenden Baubeschlüssen im zuständigen Ausschuss wird hierüber regelmäßig informiert.
Ferner wird im Rahmen der vorgeschriebenen Berichtspflichten an die Überwachungsbehörden regelmäßig berichtet und der Zustand der Entwässerungseinrichtungen protokolliert. Dies wird seitens der Überwachungsbehörden (Bezirksregierungen) veröffentlicht (ELWAS).
Für die Anpassung der Netze an verschärfte genehmigungsrechtliche Anforderungen sowie der Sanierung des alternden Kanalnetzes wird gemeinsam mit der Überwachungsbehörde ein Sanierungsfahrplan, das sogenannte Abwasserbeseitigungskonzept in sechsjährigem Turnus aufgestellt und jährlich fortgeschrieben. Basis für ein solches Konzept ist ein sogenannter Generalentwässerungsplan der in der Regel alle 12 Jahre neu aufgestellt oder fortgeschrieben wird.
Die Stadt Erkelenz stellt seit Ende 2020 einen neuen Generalentwässerungsplan (GEP) auf und erstellt auf dieser Basis ein fortgeschriebenes Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) in Abstimmung mit den Überwachungsbehörden. Parallel und darüber hinaus werden in einem gesonderten Projekt aufbauend auf den Grundlagen und Berechnungen des GEP sogenannte Starkregenrisikomanagementkarten erarbeitet, die die Ableitungssituationen bei Extremregenwetterereignissen darstellen. Ziel ist hier, weitergehende Schutzmaßnahmen im Rahmen der durchzuführenden Sanierungsmaßnahmen im Netz zu integrieren und somit Kosten für isolierte Hochwasser- und Sturzflutvorsorge zu minimieren -> bei wirksameren Ergebnissen.
Zum Thema Mischwasserentlastungen in Gräben und Fließe ist festzustellen:
Die bestehenden Sonderbauwerke in den Mischsystemen (hierbei vornehmlich die Regenüberlaufbecken, RÜB), entsprechen den genehmigungsrechtlichen Anforderungen. Besondere Sieb- oder Rückhaltesysteme für Schwemmgut sind bisher nicht vorgeschrieben. Das Problem der Austragung von Rechengut aus den Mischwasserentlastungen ist bekannt und zulässig, unabhängig vom Betreiber (Niersverband o. Stadt). Hinweis: Die Fließgewässer in den Bereichen der Wasser- und Bodenverbände, Schwalmverband (ohne Nette) und des Wasserverbandes Eifel-Rur (WVER) werden von diesen auch unterhalten. Im Einzugsgebiet des Niersverbandes werden aufgrund der sondergesetzlichen Grundlagen alle Gräben und Fließe im Gemeindegebiet von der Stadt Erkelenz unterhalten. Bei diesen Fließgewässern sind mittlerweile keine Bäche mit dauernder, natürlicher Wasserführung mehr vorhanden. Ferner sind auf Basis der sondergesetzlichen Grundlagen (Niersverbandsgesetz) die Sonderbauwerke zur Niederschlagswasserbehandlung vom Niersverband übernommen worden.
Die in der Unterhaltung der Stadt befindlichen Gräben und Fließe werden regelmäßig und besonders nach Starkregenereignissen durch den Bauhof kontrolliert und soweit möglich bzw. erforderlich gereinigt. Ferner werden regelmäßig Abflusshindernisse beseitigt. Diese Kontrollen können ressourcenbedingt nur sukzessive erfolgen, so dass es durchaus mehrere Tage dauern kann bis zur Kontrolle und etwaiger Reinigung / Räumung.
Die Nachrüstung von Rückhaltesystemen ist teilweise, je nach Bauart der Becken, technisch sehr anspruchsvoll und kostenintensiv. Die zurückgehaltenen Schwebstoffe sollten nicht vor Ort entnommen werden müssen, um kostenintensive Betriebsstellen mit frostgefährdeten Sammel- und Abfuhrstellen zu vermeiden. Die Rückführung des Rechengutes in den Abwasserstrom ist an vielen Stellen technisch nicht möglich und würde somit im Bauwerk verbleiben. Diese Ablagerungen wären dann händisch aus dem Bauwerk zu entfernen. Hier ist bisher die nachträgliche Reinigung der Böschungen in den Gräben und Fließen die sinnvollste Lösung und entspricht dem Stand der Technik. Besondere Anforderungen an die Gräben und Fließe der Stadt Erkelenz bestehen derzeit nicht, da diese in der Regel trockenfallen und somit keine Gewässer sind. Es kann sich hier keine Fließgewässerflora und -fauna ausbilden.
Im Zuge der Weiterentwicklung und Optimierung des Entwässerungssystems werden derzeit dennoch an prägnanten Abwasserbetriebsstellen die technischen Möglichkeiten einer Nachrüstung untersucht.
Die Verwaltung hat somit bereits dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen entsprochen. Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit): „Die Verwaltung wird beauftragt, die Bäche an den Pumpwerken, Regenrückhaltebecken und Regenüberlaufbecken des Niersverbandes und des Schwalm-Nette Verbandes sowie an dem Drosselbecken am Wockerather Fließ nach länger anhaltenden oder Starkregenereignissen nach Fäkalienaustritten zu kontrollieren.“ Finanzielle Auswirkungen: keine Anlage: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 13.02.2021
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||