Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Gemäß §§ 52 Abs. 1 und 58 Abs. 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (GO NRW) ist über die im Rat bzw. in den Ausschüssen gefassten Beschlüsse eine Niederschrift aufzunehmen. Die Niederschrift ist u. a. von einer vom Rat bzw. vom Ausschuss zu bestellenden Schriftführerin bzw. einem zu bestellenden Schriftführer zu unterzeichnen. Anstelle von Frau Susanne Müller wird vorgeschlagen, die Verwaltungsangestellte Frau Stefanie Feldermann als dritte Schriftführerin für die Niederschriften über die Sitzungen des Ausschusses für Bauen, Betriebe, Klimaschutz und Umwelt der Stadt Erkelenz zu bestellen. Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit): „Der Ausschuss für Bauen, Betriebe, Klimaschutz und Umwelt bestellt gemäß §§ 52 Abs. 1 und 58 Abs. 7 GO NW anstelle von Frau Susanne Müller Frau Stefanie Feldermann zur dritten Schriftführerin. Finanzielle Auswirkungen: Keine
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