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Vorlage - A 61/563/2021  

 
 
Betreff: 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen Kauler Weg/Schwarzer Weg), Erkelenz-Matzerath
hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB, der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie Feststellungsbeschluss
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung Vorberatung
16.03.2021 
4. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
18.03.2021 
3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
24.03.2021 
4. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Stellungnahmen Öffentlichkeit, Behörden u. sonstige Träger öffentl. Belange 28. Änderung FNP  
Übersicht Geltungsbereich 28. Änderung FNP  

Tatbestand:

In seiner Sitzung am 15.05.2019 hat der Rat der Stadt Erkelenz die Aufstellung der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen Kauler Weg/Schwarzer Weg), Erkelenz-Matzerath, beschlossen. In der Sitzung wurde ferner beschlossen die Öffentlichkeit frühzeitig gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange frühzeitig gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie den Bezirksausschuss Golkrath zu beteiligen.

 

  1. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die öffentliche Bekanntmachung des Termins der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde mit Amtsblatt Nr. 29 vom 19.10.2020 bekannt gemacht.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde vom 26.10.2020 bis einschließlich 30.10.2020 im Rathaus der Stadt Erkelenz sowie über die Internetseite www.erkelenz.de durchgeführt. Seitens der Öffentlichkeit wurden während des Beteiligungsverfahrens keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen vorgetragen.

 

  1. Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Das Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde mit Schreiben vom 28.10.2020 an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, eingeleitet.

Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden während des Beteiligungsverfahrens abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen, die in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Abwägung und Beschlussfassung aufgelistet sind.

 

  1. Beteiligung des Bezirksausschusses

Der Bezirksausschuss Golkrath wurde am 17.06.2019 in seiner 6. Sitzung über die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen Kauler Weg/Schwarzer Weg) in Matzerath informiert; die Mitglieder stimmten einstimmig für die Panänderung.

 

  1. Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Nach Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung vom 08.12.2020, des Haupt- und Finanzausschusses vom 10.12.2020 und des Rates der Stadt Erkelenz vom 16.12.2020 wurde der Entwurf der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen Kauler Weg/Schwarzer Weg), Erkelenz-Matzerath, nach Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 33 vom 18.12.2020 in der Zeit vom 04.01.2021 bis 05.02.2021 öffentlich ausgelegt und ins Internet eingestellt.

Während der öffentlichen Auslegung wurden abwägungsrelevanten Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit vorgetragen.

 

  1. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentliche Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 23.12.2020 über die öffentliche Auslegung unterrichtet und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden während des Beteiligungsverfahrens abwägungsrelevante Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes vorgetragen, die in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Abwägung und Beschlussfassung aufgelistet sind.

 

In dieser Sitzung soll über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB und die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen gemäß § 1 Abs. 7 BauGB entschieden und der Feststellungsbeschluss gefasst werden.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an Haupt- und Finanzausschuss und Rat):

„1. Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen Kauler Weg/Schwarzer Weg), Erkelenz-Matzerath, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – zur Beschlussvorlage der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen Kauler Weg/Schwarzer Weg), Erkelenz-Matzerath, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses.

  1. Die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen Kauler Weg/Schwarzer Weg), Erkelenz-Matzerath, wird unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse beschlossen.“

Finanzielle Auswirkungen:

Für die Erarbeitung der Flächennutzungsplanänderung stehen im Haushaltsplan unter dem Produktsachkonto 090100 542940 „Räumliche Planung / Planungs- und Gutachterkosten“ Haushaltsmittel zur Verfügung.


Anlagen:

Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen Kauler Weg/Schwarzer Weg), Erkelenz-Matzerath

Anlage - Übersicht über den Geltungsbereich der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen Kauler Weg/Schwarzer Weg), Erkelenz-Matzerath

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Stellungnahmen Öffentlichkeit, Behörden u. sonstige Träger öffentl. Belange 28. Änderung FNP (237 KB)      
Anlage 2 2 Übersicht Geltungsbereich 28. Änderung FNP (661 KB)