Bürgerinformationssystem

Vorlage - A 61/550/2020  

 
 
Betreff: 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen Arnold-von-Harff-Straße), Erkelenz-Lövenich
hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB, der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie Feststellungsbeschluss
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung Vorberatung
08.12.2020 
2. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
10.12.2020 
1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
16.12.2020 
2. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Stellungnahmen Öffentlichkeit, Behörden und sonstige Träger öffentl. Belange 20. Änd. FNP  
Übersicht Geltungsbereich 20. Änd. FNP  

Tatbestand:

In seiner Sitzung am 24.06.2015 hat der Rat der Stadt Erkelenz die Aufstellung der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen Arnold-von-Harff-Straße), Erkelenz-Lövenich, beschlossen. In der Sitzung wurde ferner beschlossen zu dem Entwurf der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen Arnold-von-Harff-Straße), Erkelenz-Lövenich, die Öffentlichkeit frühzeitig gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange frühzeitig gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie den Bezirksausschuss Lövenich zu beteiligen.

 

  1. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die öffentliche Bekanntmachung des Termins der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde im Amtsblatt Nr. 12 vom 06.05.2019 bekannt gemacht.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde am 28.05.2019 im Rathaus der Stadt Erkelenz durchgeführt. Seitens der Öffentlichkeit wurden während des Beteiligungsverfahrens keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen vorgetragen.

 

  1. Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Das Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde mit Schreiben vom 30.04.2019 an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, eingeleitet.

Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden während des Beteiligungsverfahrens abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen, die in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Abwägung und Beschlussfassung aufgelistet sind.

 

  1. Beteiligung des Bezirksausschusses

Der Bezirksausschuss Lövenich wurde mit Schreiben vom 30.04.2019 beteiligt.

Die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde in der Sitzung am 01.07.2019 vorgestellt. Hinsichtlich der Flächennutzungsplanänderung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

Beschluss (als Empfehlung an die Verwaltung):

„Der Bezirksausschuss Lövenich nimmt die Ausführungen zur 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen Arnold-von-Harff-Straße), Erkelenz-Lövenich, zustimmend zur Kenntnis.“

 

 

  1. Öffentliche Auslegung gemäß § 3Abs. 2 BauGB

Nach Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen,  Wirtschaftsförderung und Betriebe vom 16.06.2020, des Hauptausschusses vom 18.06.2020 und des Rates der Stadt Erkelenz vom 24.06.2020  wurde der Entwurf der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen A.-v.-Harff-Straße), Erkelenz-Lövenich nach Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 22 vom 03.07.2020 in der Zeit vom 13.07.2020 bis 28.08.2020 öffentlich ausgelegt und ins Internet eingestellt.

Während der öffentlichen Auslegung wurden keine abwägungsrelevante Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit vorgetragen.

 

  1. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentliche Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 06.07.2020 über die öffentliche Auslegung unterrichtet und gemäß § 4 Abs. 2 beteiligt.

 

Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden während des Beteiligungsverfahrens abwägungsrelevante

 

 Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes vorgetragen, die in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Abwägung und Beschlussfassung aufgelistet sind.

 

In dieser Sitzung soll über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB und die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen gemäß § 1 Abs. 7 BauGB entschieden und der Feststellungsbeschluss gefasst werden.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an Haupt- und Finanzausschuss und Rat):

„1. Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen A.-v.-Harff-Straße), Erkelenz-Lövenich , wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – zur Beschlussvorlage der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen A.-v.-Harff-Straße), Erkelenz-Lövenich, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses.

  1. Die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen A.-v.-Harff-Straße), Erkelenz-Lövenich, wird unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse beschlossen.“

Finanzielle Auswirkungen:

keine


Anlagen:

Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen Arnold-von-Harff-Straße), Erkelenz-Lövenich

 

Anlage - Übersicht über den Geltungsbereich der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen Arnold-von-Harff-Straße), Erkelenz-Lövenich

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Stellungnahmen Öffentlichkeit, Behörden und sonstige Träger öffentl. Belange 20. Änd. FNP (405 KB)      
Anlage 2 2 Übersicht Geltungsbereich 20. Änd. FNP (142 KB)