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Vorlage - A 10/063/2020  

 
 
Betreff: Besetzung der Bezirksausschüsse
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
04.11.2020 
1. (konstituierende) Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Gemäß § 12 Absatz 1 der aktuellen Hauptsatzung der Stadt Erkelenz sind die an dieser Stelle aufgelisteten Bezirksausschüsse zu bilden. Die Hauptsatzung legt hierbei die Relation zwischen der jeweiligen Anzahl der Sitze für Ratsmitglieder und der jeweiligen Anzahl der Sitze für sachkundige Bürger/innen in dem jeweiligen Bezirksausschuss fest.

 

Die vom Rat vorzunehmende konkrete Besetzung der Bezirksausschüsse erfolgt im Spannungsfeld der gesetzlichen Regelungen des § 39 Absatz 4 Nr. 1 GO NRW und des § 50 Absatz 3 GO NRW. Hierbei stellt § 39 die vorrangige Spezialvorschrift dar, die nur hinsichtlich des Verfahrens durch § 50 konkretisiert wird.

 

Mit Schreiben vom 17.09.2020 habe ich den Fraktionen mitgeteilt, dass es für die konkrete Besetzung der Bezirksausschüsse mehrere vom Innenministerium geprüfte und als juristisch und mathematisch gleichwertig anerkannte Berechnungsmethoden bei der Umsetzung der Berechnung nach Hare-Niemeyer gibt. Im Vorfeld eines konkreten Wahlbeschlusses zur konkreten Besetzung der Bezirksausschüsse muss der Rat sich für eine dieser Methoden entscheiden. Die Berechnungsmethoden und ihre Ergebnisse, basierend auf den Ergebnissen der Wahl zur Vertretung der Stadt am 13.09.2020, und zwar in Anwendung des § 39 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 GO NRW, wonach die im Gemeindebezirk erzielten Stimmenverhältnisse zugrunde zu legen sind, habe ich den Fraktionen mit oben genanntem Schreiben vom 17.09.2020 ebenfalls zur Kenntnis gebracht.

 

Nach Rückmeldungen aus den Fraktionen scheint die Methode  …….  bevorzugt zu sein.

 

Selbstverständlich besteht im Rahmen der konkreten Besetzungsvorschläge die Möglichkeit, dass Fraktionen sich bilateral über den Tausch einzelner Positionen verständigen können.

 

Im Rat vertretene Fraktionen, die in einem bestimmten Bezirksausschuss nicht mit einem ordentlichen Mitglied vertreten sind, können selbstverständlich – wie dies auch in der Vergangenheit der Fall war – in diesen konkreten Bezirksausschüssen ein beratendes Ausschussmitglied gemäß § 58 Absatz 1 Satz 7 GO NRW entsenden. Die Bestellung dieser beratenden Ausschussmitglieder erfolgt ebenfalls durch den Rat.

 

Die nicht dem Bezirksausschuss angehörenden Ratsmitglieder, die in dem Stadtbezirk wohnen oder dort bei der Kommunalwahl kandidiert haben, haben das Recht an den Sitzungen des entsprechenden Bezirksausschusses mit beratender Stimme teilzunehmen.


Beschlussentwurf:

„1. Der Rat der Stadt Erkelenz entscheidet sich hinsichtlich der Berechnung der Sitzverteilung in den Bezirksausschüssen für die Methode …….

 

2. Die Bezirksausschüsse werden - wie in den als Anlagen dem Original der Sitzungsniederschrift beigefügten Listen festgehalten - besetzt.“


Finanzielle Auswirkungen:

Sitzungsgelder für die sachkundigen Bürger/innen (zzt. 26,20 Euro je sachkundigem Bürger bzw. Bürgerin je Sitzungsteilnahme).


Anlagen:

01 – Erkelenz-Mitte

02 – Gerderath

03 – Schwanenberg

04 – Golkrath

05 – Granterath/Hetzerath

06 – Lövenich

07 – Kückhoven

08 – Keyenberg/Venrath/Borschemich

09 – Holzweiler/Immerath