Bürgerinformationssystem

Vorlage - A 10/055/2020  

 
 
Betreff: Schwalmverband - Vorstand
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
04.11.2020 
1. (konstituierende) Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Auf der Grundlage der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen - hier auf Basis des ‚Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände (WVG)‘ in Verbindung mit dem ‚Gesetz zur Ausführung des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände im Lande Nordrhein-Westfalen (NRW AGWVG)‘ sowie einer darauf fußenden Satzung - ist für den Einzugsbereich der Schwalm der Schwalmverband als Körperschaft des öffentlichen Rechts eingerichtet. Die Stadt Erkelenz ist gemäß den vorgenannten gesetzlichen Bestimmungen Pflichtmitglied dieses Wasser- und Bodenverbandes (§§ 2 und 4 Satzung).

 

Die Organe des Schwalmverbandes sind die Verbandsversammlung und der Vorstand (§ 10 Satzung des Schwalmverbandes).

 

Die Vorstandswahlen finden alle fünf Jahre statt (§ 17 Absatz 2 Satzung); die laufende Amtszeit des Vorstands endet im September 2021.

 

Dem Vorstand des Schwalmverbandes gehören auf der Grundlage der vorgenannten Satzung des Schwalmverbandes derzeit an:

 

A)    Bürgermeister Peter Jansen;

(mit durch die Verbandsversammlung bestellter Verhinderungsvertretung durch Ersten Beigeordneten Dr. Hans-Heiner Gotzen);

 

B)    Techn. Beigeordneter Ansgar Lurweg (für die Erschwerer);

(mit durch die Verbandsversammlung bestellter Verhinderungsvertretung durch Sandra Derwahl-Toll, Gemeinde Niederkrüchten).

 

Vor dem Hintergrund der über die Kommunalwahlperiode 2014/2020 hinausreichenden Amtszeit des Vorstandes würde derzeit grundsätzlich keine Notwendigkeit einer Wahl bestehen, wenn Bürgermeister Peter Jansen nicht mit Ablauf des 31.10.2020 aus dem Amt des Bürgermeister ausscheiden würde.

 

§ 17 Absatz 3 der Satzung des Schwalmverbandes schreibt jedoch für den Fall, dass ein Beamter, wozu auch Beamte auf Zeit gehören, aus dem Dienst während seiner Amtszeit im Vorstand des Schwalmverbandes ausscheidet, vor, dass bei der nächsten Verbandsversammlung für den Rest der dann laufenden Amtszeit, im konkreten Fall also bis September 2021, ein Nachfolger bzw. eine Nachfolgerin durch die Verbandsversammlung zu wählen ist.

 

Da gemäß Mitteilung des Schwalmverbands die nächste Verbandsversammlung, die die Nachwahl in den Vorstand des Schwalmverbandes durchzuführen hat, bereits am 19.11.2020 stattfinden wird, bittet man von dort darum, in der konstituierenden Ratssitzung des Stadtrates der Stadt Erkelenz einen entsprechenden Entsendebeschluss zu fassen.

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat der Stadt Erkelenz.


Beschlussentwurf:

„Der Rat der Stadt Erkelenz entsendet hiermit für den Rest der laufenden Amtszeit des Vorstandes des Schwalmverbandes anstelle des ausgeschiedenen Bürgermeisters a. D. Peter Jansen als Nachfolger Bürgermeister Stephan Muckel.“


Finanzielle Auswirkungen:

Keine.