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Vorlage - A 10/049/2020  

 
 
Betreff: Vertretung der Stadt Erkelenz in der Generalversammlung der KoPart eG
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
04.11.2020 
1. (konstituierende) Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Aufgrund eines Beschlusses des Rates der Stadt Erkelenz in dessen Sitzung am 26.09.2012, Vorlagen-Nr. A 10/761/2012, ist die Stadt Erkelenz der ‚Interkommunalen Einkaufsgemeinschaft des Städte- und Gemeindebundes NRW, kurz ‚KoPart eG‘ genannt, beigetreten.

 

Der damalige Beschluss umfasste neben dem Beitritt auch mit einer Regelung bezüglich der Vertretung der Stadt Erkelenz in der Generalversammlung der KoPart, und zwar dergestalt, dass die Stadt Erkelenz dort „durch den Bürgermeister Peter Jansen“ vertreten wurde.

 

Nach dem Ausscheiden aus dem Bürgermeister*innenamt ist nun die zukünftige Vertretung der Stadt zu regeln.

 

Es wird vorgeschlagen, den nun erforderlichen Beschluss über die Vertretung nicht mehr zu personalisieren, sondern den jeweiligen Bürgermeister bzw. die jeweilige Bürgermeisterin mit der Vertretung der Stadt in der Generalversammlung der KoPart zu beauftragen.

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat der Stadt Erkelenz.


Beschlussentwurf:

„Der hauptamtliche Bürgermeister bzw. die hauptamtliche Bürgermeisterin vertritt die Stadt Erkelenz in der Generalversammlung der ‚Interkommunalen Einkaufsgemeinschaft KoPart eG‘. Er oder sie kann eine Vertreterin oder einen Vertreter entsenden.“


Finanzielle Auswirkungen:

Keine.