Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Gemäß § 57 Absatz 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) ist ein Hauptausschuss zu bilden. Dieser Ausschuss soll nach den in der INFO-RUNDE erfolgten Absprachen Haupt- und Finanzausschuss heißen und auch die Aufgaben des Finanzausschusses wahrnehmen. In der vergangenen Wahlperiode 2014 – 2020 bestand der Hauptausschuss aus 16 ordentlichen Mitgliedern zuzüglich des Bürgermeisters als geborenem Ausschussvorsitzenden.
Gemäß § 58 Absatz 3 GO NRW können dem Haupt- und Finanzausschuss nur Ratsmitglieder angehören. Den Vorsitz im Haupt- und Finanzausschuss führt der hauptamtliche Bürgermeister. Der Haupt- und Finanzausschuss wählt in seiner ersten Sitzung aus seiner Mitte einen oder mehrere stellvertretende Ausschussvorsitzende.
Zuständig für die Beschlussfassungen ist der Rat der Stadt Erkelenz. Beschlussentwurf: „Bei der Abstimmung über die Bestellung der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses entfielen auf die Vorschlagsliste der
Nach der Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach dem Verfahren Hare-Niemeyer entfielen auf den Wahlvorschlag der
Danach sind folgende Personen aus den Vorschlagslisten zu Mitgliedern gewählt:
Finanzielle Auswirkungen: Keine.
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