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Vorlage - A 10/043/2020  

 
 
Betreff: Bildung des Haupt- und Finanzausschusses und Wahlen hierzu
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
04.11.2020 
1. (konstituierende) Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Gemäß § 57 Absatz 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) ist ein Hauptausschuss zu bilden. Dieser Ausschuss soll nach den in der INFO-RUNDE erfolgten Absprachen Haupt- und Finanzausschuss heißen und auch die Aufgaben des Finanzausschusses wahrnehmen. In der vergangenen Wahlperiode 2014 – 2020 bestand der Hauptausschuss aus 16 ordentlichen Mitgliedern zuzüglich des Bürgermeisters als geborenem Ausschussvorsitzenden.

 

Gemäß § 58 Absatz 3 GO NRW können dem Haupt- und Finanzausschuss nur Ratsmitglieder angehören. Den Vorsitz im Haupt- und Finanzausschuss führt der hauptamtliche Bürgermeister. Der Haupt- und Finanzausschuss wählt in seiner ersten Sitzung aus seiner Mitte einen oder mehrere stellvertretende Ausschussvorsitzende.

 

Zuständig für die Beschlussfassungen ist der Rat der Stadt Erkelenz.


Beschlussentwurf:

„Bei der Abstimmung über die Bestellung der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses entfielen auf die Vorschlagsliste der

 

FRAKTION / LISTE

ANZAHL DER STIMMEN

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nach der Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach dem Verfahren Hare-Niemeyer entfielen auf den Wahlvorschlag der

 

FRAKTION / LISTE

SITZ/E

STELLV. SITZ/E

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Danach sind folgende Personen aus den Vorschlagslisten zu Mitgliedern gewählt:

 

LFD NR.

MITGLIED

STELLVERTRETER/INNEN FÜR ORDENTLICHES MITGLIED NR.  ….

01

 

 

02

 

 

03

 

 

04

 

 

05

 

 

06

 

 

07

 

 

08

 

 

09

 

 

10

 

 

11

 

 

12

 

 

13

 

 

14

 

 

15

 

 

16

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Keine.