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Tatbestand: In der konstituierenden Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz am 04.11.2020 werden die Tagesordnungspunkte
beraten. Soweit den Vorlagen gefolgt wird, wäre vor Durchführung des Zugreifverfahrens auf die Ausschussvorsitze die Zuständigkeitsordnung des Rates im Hinblick auf die vorangegangenen Änderungen der neuen Ausschussstruktur anzupassen.
Die Zuständigkeitsordnung ist keine Satzung im Sinne des § 7 GO NRW, sondern ein einfacher Ratsbeschluss.
Zuständig für die Änderung der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Erkelenz ist der Rat. Beschlussentwurf: „Die der Niederschrift in Form einer Synopse beigefügte Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Erkelenz – dort als ‚Zuständigkeitsordnung (neu)‘ bezeichnet - wird hiermit beschlossen.“ Finanzielle Auswirkungen: Keine. Anlage: Synopse mit Zuständigkeitsordnung vom 04.11.2020
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