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Vorlage - A 10/039/2020  

 
 
Betreff: Anpassung der Zuständigkeitsordnung
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
04.11.2020 
1. (konstituierende) Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Synopse mit Zuständigkeitsordnung vom 04.11.2020  

Tatbestand:

In der konstituierenden Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz am 04.11.2020 werden die Tagesordnungspunkte

 

  • Anpassung der Hauptsatzung (12. Änderung der Hauptsatzung) und
  • Bildung der Ausschüsse und des Partnerschaftskomitees

 

beraten. Soweit den Vorlagen gefolgt wird, wäre vor Durchführung des Zugreifverfahrens auf die Ausschussvorsitze die Zuständigkeitsordnung des Rates im Hinblick auf die vorangegangenen Änderungen der neuen Ausschussstruktur anzupassen.

 

Die Zuständigkeitsordnung ist keine Satzung im Sinne des § 7 GO NRW, sondern ein einfacher Ratsbeschluss.

 

Zuständig für die Änderung der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Erkelenz ist der Rat.


Beschlussentwurf:

Die der Niederschrift in Form einer Synopse beigefügte Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Erkelenz – dort als ‚Zuständigkeitsordnung (neu)‘ bezeichnet - wird hiermit beschlossen.“


Finanzielle Auswirkungen:

Keine.


Anlage:

Synopse mit Zuständigkeitsordnung vom 04.11.2020

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Synopse mit Zuständigkeitsordnung vom 04.11.2020 (6877 KB)