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Vorlage - A 61/533/2020  

 
 
Betreff: Grünring / Westpromenade: Beschluss über das Planungskonzept zur Einreichung eines Förderantrages
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe Entscheidung
23.06.2020 
40. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Planungskonzept Grünring_Westpromenade  

Tatbestand:

Im Rahmen des Integrierten Handlungskonzeptes Erkelenz Mitte werden unter dem Handlungsfeld 1 „Stadtbild und öffentliche Räume“ sowie Handlungsfeld 3 „Stadtmarketing, Einzelhandel, Gastronomie“ u.a. die Gestaltung des öffentlichen Raumes thematisiert. Während sich die Gebäude überwiegend im privaten Eigentum befinden, sind die Freiräume mehrheitlich öffentliches Eigentum. Der Grünring/Westpromenade hat vielfältigen Nutzungsansprüchen zu genügen.

 

Bei der Analyse des Integrierten Handelskonzeptes wurden folgende Schwächen festgestellt:

Teilweise Gestaltungsdefizite in Grünstrukturen

Fehlende Aufenthaltsqualität

Fehlende zeitgemäße Verweilmöglichkeiten

 

Demgegenüber stehen auch Stärken:

Potenzialflächen (z.B. für naturnahe Grünraumgestaltung)

Gute Erreichbarkeit durch vorhandene Wegebeziehungen in die Innenstadt

Große multifunktionale Grünfläche in Innenstadtlage

Zeugnisse der Stadtgeschichte

 

Zur Findung einer Umgestaltungsmöglichkeit mit welcher o.g. Schwächen reduziert oder abgebaut werden und die Stärken noch besser betont werden können wurden drei Planungsbüros beauftragt Ideen für den Grünring/Westpromenade zu entwickeln.

 

Eine analoge Öffentlichkeitsbeteiligung musste aufgrund der Corona Maßnahmen abgesagt und durch eine reine Online-Beteiligung vom 15.05.-03.06.2020 ersetzt werden. Hier wurden ca. 170 Stellungnahmen/Anregungen bzw. Aspekte zu allen sechs Ideen vorgetragen und insgesamt über 1000 Markierungen in Form von Zustimmung etc. registriert. Die Anregungen wurden überwiegend begründet. Es zeigte sich bei allen Ideen Vor- und Nachteile und die Anmerkungen wurden teils kontrovers diskutiert, denn es war möglich sich auf bereits getätigte Aussagen zu beziehen. Im Vergleich zu vorangegangenen Online-Beteiligungen konnte die Reichweite deutlich gesteigert werden.

 

Die Anmerkungen der Öffentlichkeit wurden zusammen mit den Anmerkungen der Fachämter in einem Workshop am 10.06.2020 unter Beteiligung der drei Planungsbüros diskutiert. Ziel ist ein Planungskonzept, mit den entsprechenden Anforderungen, sodass aufbauend hierauf der Antrag zur Förderung der Umgestaltung bei der Förderstelle gestellt werden kann.

 

Wesentliche Anforderungen an den Grünring/Westpromenade sind demnach:

-          durchgängige Grünanlage entwickeln, nicht zu stark in Abschnitte zergliedern, dabei die Grünanlage begehbar machen und mit der Innenstadt verknüpfen

-          Einbeziehung Freifläche vor Berufsschule/Musikschule

-          Übergang zum Ziegelweiherpark mitplanen

-          ein Thema für die Gestaltung wählen und nicht wechseln (z.B. historischer Bezug Wassergraben; hier Prüfen ob Wasserelement möglich ist, Stadttore)

-          attraktive Bepflanzung vorsehen gleichzeitig Pflegeaufwand beachten

-          Schaffung von mehr Sitzgelegenheiten

-          größeres Spielelement nur im Bereich der Sportanlagen

-          Stellplätze abschirmen (z.B. durch Hecke), langfristig reduzieren

-          Barrierefreiheit mitdenken z.B. auch glatte Oberflächen neben wassergebundenen Decken

-          Verkehrsberuhigung, Umfahrung Berliner Kissen unterbinden

-          für Kirmes und Wohnwagen der Schausteller ggf. Alternativstandort zum Grünring/Westpromenade vorsehen

 

Das beauftragte Büro MWM erstellt aus den drei Entwürfen sowie den Anmerkungen eine neue skizzenhafte Konzeption welche in der Sitzung vorgestellt wird. Diese soll die Grundlage für den Förderantrag sein, welcher bis zum 30.09.2020 zu stellen ist. Im Anschluss an die Einreichung eines Förderantrages bzw. des Förderbescheides ist ein konkreter Baubeschluss zu fassen.


Beschlussentwurf:

„1. Den wesentlichen Anforderungen zur Umgestaltung des Grünrings/Westpromenade wird zugestimmt.

2. Die Verwaltung wird beauftragt auf Grundlage der vorgestellten skizzenhaften Konzeption einen Förderantrag zur Umgestaltung des Grünrings/Westpromenade zu stellen.

3. Die politischen Gremien sind über den Verlauf des Förderantrages (Sachstand) zu informieren.“


Finanzielle Auswirkungen:

Haushaltsmittel stehen unter den Haushaltstellen S12010104 Umgestaltung Entree Berufskolleg und Musikschule (Grünring Westpromenade) (InHK) im Jahr 2020 25.000 Euro sowie S12010105 Verbesserung Querbeziehung Aachener Str. – Grünring (Westpromenade) (InHK) im Jahr 2020 15.000 Euro zur Verfügung.

Ab dem Jahr 2021 sind hier zusammen Ab 2021 765.000 Euro vorgesehen.

 

Für den mittleren Bereich sind unter der Haushaltstelle S13010022 Umgestaltung Grünring/Westpromenade (InHK) ab 2021 bis einschließlich 2023 685.000 Euro eingeplant.

 

Unter der Haushaltsstelle S12010204 Parkplätze Westpromenade (InHK) sind für das Jahr 2021 ca. 33.000 Euro eingeplant.

 

Mit dem Antrag auf Fördermittel soll eine Finanzierung zu 60 % durch den Bund sowie des Landes NRW im Städtebauförderprogramm „Aktive Stadtzentren“ erfolgen. Stellplatzflächen werden nicht gefördert. Es ergibt sich eine Förderung von ca. 894.000 Euro (Eigenanteil ca. 59.600 Euro ohne Stellplätze).


Anlage:

Planungskonzept Grünring_Westpromenade

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Planungskonzept Grünring_Westpromenade (22994 KB)