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Vorlage - A 10/989/2020  

 
 
Betreff: Einführung und Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
13.05.2020 
33. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Verpflichtungserklärung  

Nachdem Ratsfrau Angelika Göhl am 11.03.2020 verstorben ist, wurde Herr Hans Buyel als Ersatzbewerber aus der Reserveliste von B90/Die Grünen festgestellt und im Rahmen des vorgeschriebenen Verfahrens angeschrieben. Herr Buyel hat die Ersatzbestellung in den Rat der Stadt Erkelenz nicht angenommen. Als nächste Ersatzbewerberin wurde Frau Annette Funke festgestellt. Frau Funke hat am 06.04.2020 die Ersatzbestellung angenommen. Am 09.04.2020 erfolgte im Amtsblatt der Stadt Erkelenz die öffentliche Bekanntmachung über die Feststellung der Ersatzbestimmung. Die Kommunalaufsicht ist hierüber in Kenntnis gesetzt worden.

Einsprüche, die gegen die Feststellung der Ersatzbestimmung gerichtet sind, sind nach Veröffentlichung bislang nicht eingegangen.

 

Es wird damit festgestellt, dass die Voraussetzungen, Frau Annette Funke als Ratsmitglied einzuführen, damit vorliegen.

 

Die Verpflichtungserklärung, die in der Sitzung vom Bürgermeister vorgesprochen wird und von der zu Verpflichtenden nachzusprechen ist, lautet:

 

„Hiermit verpflichte ich mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Stadt Erkelenz erfüllen werde.“

 

Die Verpflichtungserklärung ist von der zu Verpflichtenden eigenhändig zu unterzeichnen und wird durch Unterschrift des Bürgermeisters geschlossen. Sie wird dem Original der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügt.


 


 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Verpflichtungserklärung (108 KB)