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Vorlage - A 61/502/2019  

 
 
Betreff: 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. IIIA2-2. Änderung "Oestrich", Erkelenz-Mitte
hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beschluss über die erneute Offenlage gem. § 4a Abs. 3 Satz 2 und 3 BauGB
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe Vorberatung
03.12.2019 
36. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
05.12.2019 
34. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
11.12.2019 
31. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
BBP Nr. IIIA2-2. Änderung Oestrich - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange  
Übersicht Geltungsbereich1. Aenderung BBP Nr. IIIA2 2 Aenderung Oestrich  

Tatbestand:

In seiner Sitzung am 02.07.2019 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. IIIA2 - 2. Änderung "Oestrich", Erkelenz-Mitte, beschlossen. In der Sitzung wurde ferner beschlossen, dass der in der Sitzung vorgelegte und erläuterte Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. IIIA2 - 2. Änderung "Oestrich", Erkelenz-Mitte, gemäß § 13 Abs. 1 und 2 i.V. m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen ist.

 

Öffentliche Auslegung gem. § 13 Abs. 1 und 2 (vereinfachtes Verfahren) i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch

 

Nach Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Erkelenz Nr. 21 vom 16.09.2019 lag der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. IIIA2 - 2. Änderung

„Oestrich“, Erkelenz-Mitte mit Begründung und Artenschutzformblatt vom 24.09.2019 bis einschließlich 25.10.2019 öffentlich aus.

Während der öffentlichen Auslegung wurden abwägungsrelevante Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragen, die in der Anlage – Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange – zur Abwägung und Beschlussfassung aufgelistet sind.

Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte wurde mit Schreiben vom 20.09.2019 beteiligt; in der 15. Sitzung des Bezirksausschusses am 13.11.2019 wurde der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. IIIA2 - 2. Änderung "Oestrich", Erkelenz-Mitte, den Mitgliedern erläutert. Die Mitglieder stimmten dem Entwurf einstimmig zu.

 

Änderung/Ergänzung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. IIIA2 - 2. Änderung "Oestrich", Erkelenz-Mitte

 

Der während des Aufstellungsverfahrens definierte Planbereich wird um folgende Flurstücke - Gemarkung Erkelenz, Flur 42, Flurstücke 175 (Buchungsfläche 62m²) und 176 (Buchungsfläche 11m²) – ergänzt, die ebenfalls durch die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. IIIA2-2. Änderung "Oestrich", Erkelenz-Mitte, betroffen sind. Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. IIIA2 - 2. Änderung "Oestrich", Erkelenz-Mitte, umfasst nun folgende Flurstücke: Gemarkung Erkelenz, Flur 42 Flurstücke: 186, 187, 291, 292, 293, 294, 295 sowie 175 und 176.

Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. IIIA2 - 2. Änderung "Oestrich", Erkelenz-Mitte, wird um die Flurstücke Gemarkung Erkelenz, Flur 42, Flurstücke 175 und 176 erweitert.

Durch die Ergänzung des Geltungsbereichs um die oben genannten Flurstücke wird eine erneute Offenlage gem. § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB erforderlich.

 

Sollte den Beschlussvorschlägen gemäß den als Anlage beigefügten Abwägungsvorschlägen – s. Anlage Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – und den oben beschriebenen Änderungen/Ergänzungen des Entwurfes der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. IIIA2 - 2. Änderung "Oestrich", Erkelenz-Mitte, gefolgt werden, ist der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. IIIA2 - 2. Änderung "Oestrich", Erkelenz-Mitte, gem. § 4a Abs. 3 BauGB erneut auf die Dauer von zwei Wochen (vgl. §4a Abs. 3 Satz 3 BauGB) öffentlich auszulegen.

 

In dieser Sitzung soll über die während der öffentliche Auslegung gem. § 13 Abs. 1 und 2 (vereinfachtes Verfahren) i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch

vorgetragenen Stellungnahmen gemäß § 1 Abs. 7 BauGB entschieden werden.

 

In der Sitzung soll ferner die erneute Offenlage gem. § 4a Abs. 3 BauGB der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. IIIA2 - 2. Änderung "Oestrich", Erkelenz-Mitte, beschlossen werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass gemäß §4a Abs. 3 Satz 2 BauGB Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.

Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21

Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch den Bebauungsplan werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die in der Bauleitplanung zu beachten sind, ist eine nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet.

 

Die Bauleitpläne sollen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Hierzu soll die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

„1. Über die während der Öffentlichen Auslegung gem. § 13 Abs. 1 und 2 (vereinfachtes Verfahren) i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. IIIA2 - 2. Änderung "Oestrich", Erkelenz-Mitte, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belange, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – zur Beschlussvorlage der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. IIIA2 - 2. Änderung "Oestrich", Erkelenz-Mitte, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses.

2. Die in der Beschlussvorlage aufgeführten Änderungen/Ergänzungen des Entwurfes der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. IIIA2 - 2. Änderung "Oestrich", Erkelenz-Mitte, werden beschlossen.

3. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. IIIA2 - 2. Änderung "Oestrich", Erkelenz-Mitte, ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse gemäß gem. § 4a Abs. 3 Satz 2 und 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen.“


Finanzielle Auswirkungen:

keine


Anlagen:

Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. IIIA2 - 2. Änderung "Oestrich", Erkelenz-Mitte

 

Übersicht über den Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. IIIA2 - 2. Änderung "Oestrich", Erkelenz-Mitte

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 BBP Nr. IIIA2-2. Änderung Oestrich - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (180 KB)      
Anlage 2 2 Übersicht Geltungsbereich1. Aenderung BBP Nr. IIIA2 2 Aenderung Oestrich (559 KB)