Bürgerinformationssystem

Vorlage - A 20/453/2019  

 
 
Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses 2018 des Verkehrsbetriebes der Stadt Erkelenz (Betrieb gewerblicher Art)
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften/Kämmerei   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
09.05.2019 
30. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
15.05.2019 
28. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Verkehrsbetrieb - Jahresabschluss 2018  

Tatbestand:

Die Stadt Erkelenz hat auf dem Teileigentumsgrundstück in der Hermann-Josef-Gormanns-Straße eine Tiefgarage errichten lassen und betreibt diese seit April 1997. Der Betrieb einer öffentlichen Tiefgarage ist als wirtschaftlich selbständige Tätigkeit anzusehen, die nach dem Körperschaftsteuergesetz und den Körperschaft-steuerrichtlinien einen Betrieb gewerblicher Art bildet. Für diesen Betrieb gewerblicher Art ist eine Gewinnermittlung mittels Bestandsvergleich (§ 5 Einkommensteuergesetz) durchzuführen.

 

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schleicher & Dr. jur. Robertz GmbH & Co. KG hat nunmehr den Jahresabschluss des Verkehrsbetriebes der Stadt Erkelenz zum 31. Dezember 2018 aufgestellt. Die Prüfungsgesellschaft hat am 11. März 2019 nachstehend genannte Prüfungsbescheinigung erteilt:

 

„Wir haben auftragsgemäß den nachstehenden Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung - des Verkehrsbetriebes der Stadt Erkelenz Betrieb gewerblicher Art für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018 unter Beachtung der deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und der einschlägigen Bestimmungen des Gemeinderechts erstellt. Grundlage für die Erstellung waren die von uns geführten Bücher und die uns darüber hinaus vorgelegten Belege und Bestandsnachweise, die wir auftragsgemäß nicht geprüft, wohl aber auf Plausibilität beurteilt haben, sowie die uns erteilten Auskünfte. Die Buchführung sowie die Aufstellung des Inventars und des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den einschlägigen Bestimmungen des Gemeinderechts liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft.

 

Wir haben unseren Auftrag unter Beachtung des IDW Standards: Grundsätze für die Erstellung von Jahresabschlüssen (IDW S 7) durchgeführt. Dieser umfasst die Entwicklung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung auf Grundlage der Buchführung und des Inventars sowie der Vorgaben zu den anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Zur Beurteilung der Plausibilität der uns vorgelegten Belege und Bestandsnachweise, an deren Zustandekommen wir nicht mitgewirkt haben, haben wir Befragungen und analytische Beurteilungen vorgenommen, um mit einer gewissen Sicherheit auszuschließen, dass diese nicht ordnungsgemäß sind. Hierbei sind uns keine Umstände bekannt geworden, die gegen die Ordnungsmäßigkeit der uns vorgelegten Unterlagen und des auf dieser Grundlage von uns erstellten Jahresabschlusses sprechen."

 

Allen Ratsmitgliedern ist eine Bilanz zum 31.12.2018 sowie die Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum vom 01.01. – 31.12.2018 als PDF-Datei zur Verfügung gestellt worden.

 

Nachstehend sind die Bilanzposten im Vergleich vom 31. Dezember 2017 zum 31. Dezember 2018 dargestellt.


 

Jahresab-schluss

31. 12. 2017

Euro

Jahresab-schluss

31. 12. 2018

Euro

+ / -

 

 

Euro

Aktiva

 

 

 

 

 

 

 

A. Anlagevermögen

 

 

 

 

 

 

 

Grundstücke und Bauten

231.108,12

215.190,07

- 15.918,05

Techn. Anlagen und Maschinen

12.485,00

8.830,00

- 3.655,00

 

 

 

 

 

 

 

 

B. Umlaufvermögen

 

 

 

 

 

 

 

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

722,98

799,32

+ 76,34

 

 

 

 

 

244.316,10

224.819,39

- 19.496,71

 

 

 

 

 

 

 

 

Passiva

 

 

 

 

 

 

 

A. Eigenkapital

 

 

 

 

 

 

 

Widmungskapital

184.914,98

184.914,98

0,00

Gewinnvortrag

47.207,63

19.769,19

- 27.438,44

Jahresfehlbetrag

- 27.438,44

- 25.472,84

- 1.965,60

 

 

 

 

 

 

 

 

B. Rückstellungen

 

 

 

 

 

 

 

Sonstige Rückstellungen

2.500,00

2.695,00

+ 195,00

 

 

 

 

 

 

 

 

C. Verbindlichkeiten

 

 

 

 

 

 

 

Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung

3.030,13

5.006,24

+ 1,976,11

Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Erkelenz

34.101,80

37.104,67

+ 3,002,87

Sonstige Verbindlichkeiten

0,00

802,15

     + 802,15

 

 

 

 

 

244.316,10

224.819,39

- 19.496,71

 

Der Jahresfehlbetrag 2018 beträgt 25.472,84 €.

 

Die Verwaltung schlägt vor, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 fest­zustellen und den Bürgermeister zu entlasten.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„a)

Die Bilanz des Verkehrsbetriebes der Stadt Erkelenz zum 31. Dezember 2018, abschließend in Aktiva und Passiva mit 224.819,39 € wird festgestellt.

 

b)

Die Gewinn- und Verlustrechnung des Verkehrsbetriebes der Stadt Erkelenz zum 31. Dezember 2018, abschließend mit einem Jahresfehlbetrag von 25.472,84 € (Erträge 31.156,11 €, Aufwendungen 56.628,95  €), wird festgestellt.

 

c)

Dem Bürgermeister wird aufgrund der Prüfungsbescheinigung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schleicher & Dr. jur. Robertz GmbH & Co. KG, Aachen, vom 11. März 2019 für das Jahr 2018 Entlastung erteilt.

 

Der Bericht über die Erstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2018 einschließlich Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung ist dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügt“.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Keine.


Anlagen:

Verkehrsbetrieb - Jahresabschluss 2018

mit Bilanz zum 31.12.2018 sowie Gewinn- und  Verlustrechnung vom 01.01. -31.12.2018

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Verkehrsbetrieb - Jahresabschluss 2018 (161 KB)