Bürgerinformationssystem

Vorlage - A 20/445/2018  

 
 
Betreff: Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften/Kämmerei   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
18.12.2018 
25. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Entwurf der Haushaltssatzung 2019  

Tatbestand:

Der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Erkelenz für das Jahr 2019 wurde am  06.11.2018 vom Kämmerer aufgestellt und am gleichen Tage vom Bürgermeister ohne Änderung bestätigt. Dem Rat der Stadt wurde der Entwurf mit Schreiben vom  15.11.2018 am gleichen Tag zugeleitet. Alle Ratsmitglieder haben Ausfertigungen des Etatentwurfs erhalten.

 

Weiterhin erhielten Ausfertigungen des Entwurfs oder eine entsprechende Mitteilung:

a)

die Industrie- und Handelskammer,

b)

die Handwerkskammer,

c)

die Landwirtschaftskammer Rheinland, Kreisstelle Heinsberg,

d)

der Landesbetrieb Wald und Holz NRW -Regionalforstamt Rureifel-Jülicher Börde-,

e)

die örtliche Presse und der Lokalfunk.

Die öffentliche Bekanntmachung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2019 erfolgte im Amtsblatt Nr. 22/2018 am 16.11.2018. Hiernach wurde der Entwurf der Haushaltssatzung während der Dauer des Beratungsverfahrens im Rat zur Einsichtnahme im Rathaus, Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften, verfügbar gehalten. Darüber hinaus wurde der Entwurf der Haushaltssatzung unter www.erkelenz.de (https://www.erkelenz.de/rat-verwaltung-buergerportal/stadtfinanzen/) zum Download als auch als „interaktiver Haushalt“ zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt. Gemäß § 80 Abs. 3 S. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) konnten Einwohner oder Abgabepflichtige der Stadt Erkelenz in der Zeit vom 19. November 2018  -  03. Dezember 2018 während der Besuchszeiten im Rathaus Erkelenz, Johannismarkt 17, Zimmer 249, Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung erheben. Einwendungen wurden nicht erhoben.

Es wird hiermit festgestellt, dass die rechtlichen Voraussetzungen für die Beschlussfassung zur Haushaltssatzung 2019 nebst Anlagen vorliegen bzw. beachtet worden sind.

 

Erläuterungen zum Entwurf:

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2019 schließt im Ergebnisplan mit einem Jahresergebnis von                                                            

ab.

 

 

-1.300.000 €    

Zum Ausgleich wird die Ausgleichsrücklage in entsprechender Höhe in Anspruch genommen.

 

Der Finanzplan 2019 führt zu einer Änderung des Bestandes der liquiden Mittel von

 

-8.141.573 €.

 

Der Gesamtbetrag der aufzunehmenden Kredite für Investitionen beträgt

 

 

810.646 €.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen beträgt

9.889.000 €.

 

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, soll 12.000.000 € betragen.

 

Die Steuersätze wurden für das Jahr 2019 wie folgt festgesetzt:

 

 

Grundsteuer A    240 v.H.

 

 

Grundsteuer B    420 v.H.

 

 

Gewerbesteuer   420 v.H.

 

 

Dem Haushaltsplan sind als Anlagen neben dem Vorbericht beigefügt:

1

-

Stellenplan

 

 

 

2

-

Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen

 

3

-

Zuwendungen an Fraktionen, Gruppen und einzelne Ratsmitglieder

 

4

-

Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten

 

5

-

Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 7 GemHVO

 

6

-

Übersicht über die Wirtschaftslage und die voraussichtliche Entwicklung der gemeindlichen Betriebe gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 8 GemHVO

 

7

-

Wirtschaftsplan 2019 (Erfolgs- und Vermögensplan), mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung für die Wirtschafts­­­jahre 2018 - 2022 sowie Jahres-abschluss (Bilanz und Gewinn- und Verlust­­rechnung) und Lagebericht des Städt. Abwasserbetriebes - Wirtschafts­jahr 2017 -

 

8

-

a)

Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Lagebericht inkl. Bericht über die Einhaltung der öffentlichen Zweck­setzung) der Grund­stücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH - Geschäftsjahr 2017 -

 

 

 

 

b)

Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Lagebericht inkl. Bericht über die Einhaltung der öffentlichen Zweck­setzung) der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH & Co. KG - Geschäftsjahr 2017 -

 

 

 

c)

 

Jahresabschluss (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) des Bäder­betriebes der Stadt Erkelenz - Geschäftsjahr 2017 -

 

 

 

d)

Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechung und Anlagenspiegel) des Verkehrsbetriebes - Betrieb gewerblicher Art - (Geschäftsjahr 2017)

 

 

 

e)

Jahresabschluss Stadt Erkelenz „BgA Anteile an Personen-gesellschaften“, Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) - Geschäftsjahr 2017 -

 

 

 

f)

Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Lagebericht inkl. Bericht über die Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung) der Kultur GmbH der Stadt Erkelenz - Geschäftsjahr 2017 -

 

9    -     Entwurf Bilanz zum 31.12.2017

 

Die fünfjährige Ergebnis- und Finanzplanung ist in den Haushaltsplan einbezogen worden. Demnach weist der Ergebnisplan in den Jahren 2020 bis 2022 ein positives Ergebnis aus.

 


Beschlussentwurf:

„Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW  S. 666), in der zurzeit gültigen Fassung, wird folgende Haushaltssatzung der Stadt Erkelenz für das Haushaltsjahr 2019 beschlossen:

 

 

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt      voraus­­sichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

im Ergebnisplan mit

dem Gesamtbetrag der Erträge auf

105.854.672 EUR

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

107.154.672 EUR

im Finanzplan mit

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit auf

100.698.984 EUR

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit auf

98.145.533 EUR

 

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf

9.141.630 EUR

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf

18.185.300 EUR

 

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf

1.010.646 EUR

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf

2.662.000 EUR

festgesetzt.

 

 

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf

 

810.646 EUR

festgesetzt.

 

 

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf

9.889.000 EUR

festgesetzt.

 

 

§ 4

Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf

1.300.000 EUR

festgesetzt.

 

 

§ 5

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf

12.000.000 EUR

festgesetzt.

 

 

 

§ 6

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2019 wie folgt festgesetzt:

 

1.

Grundsteuer

 

1.1

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf

240 v.H.

1.2

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

420 v.H.

 

2.

Gewerbesteuer auf

420 v.H.

 

 

 

§ 7

-entfällt-

 

 

 

§ 8

 

Bildung von Budgets

 

Gemäß  § 21  Abs. 1  GemHVO werden zur flexiblen Haushaltsbewirtschaftung folgende Budgets gebildet:

HV

1. Personalaufwendungen und Versorgungsaufwendungen

2. Aufwendungen für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (Kontenarten 521-522)

3. Aufwendungen für Energie (Strom, Gas, Öl, Wasser)

4. Aufwendungen für die Reinigung der Grundstücke und baulichen Anlagen

5.1Alle zahlungswirksamen Aufwendungen / Erträge innerhalb der jeweiligen Produktbereiche

mit Ausnahme:

- der unter Pkt. 1 - 4 aufgezählten Aufwendungen / Auszahlungen;

-der Produkte 11 01 00 und 13 05 00;

-solcher Aufwendungen, für die innerhalb der Produkte ein entsprechender

                          Verstärkungs­­­­­­vermerk angebracht worden ist, soweit von diesem Gebrauch gemacht          

                          wird;

-durch Zuwendungen zweckgebundene Anteile von Aufwendungen.

Zu den einzelnen Produktbereichen zählen ausdrücklich alle dem jeweiligen Produktbereich

zuge­ordneten Produktgruppen bzw. Produkte. Soweit erforderlich kann die Budgetierung auf

einzelne Produktgruppen bzw. Produkte innerhalb des Produktbereiches heruntergebrochen

werden.

5.2Alle Aufwendungen / Erträge des Produktes 11 01 00.

5.3Alle Aufwendungen / Erträge des Produktes 13 05 00.

6.Alle nicht zahlungswirksamen Aufwendungen / Erträge, aber ohne interne Leistungsbeziehungen               und mit Ausnahme der Konten bei den kostenrechnenden Einrichtungen.  

7.Alle internen Leistungsbeziehungen.

8. Alle investiven Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem  Vermögen unterhalb der Wert­              grenze von 10.000 €. Entsprechende  Mittelübertragungen  bedürfen  der  Zustimmung  des                 Stadtkämmerers.             

9.Alle investiven Auszahlungen innerhalb der Produktbereiche mit Ausnahme der unter Punkt 8 auf­geführten Auszahlungen  sowie solcher  Auszahlungen für  die innerhalb der  Produkte ein  ent­sprechender Verstärkungsvermerk angebracht worden ist, soweit von diesem Gebrauch gemacht wird. Die nicht durch zweckgebundene Einzahlungen gedeckten Auszahlungen dürfen zur Verstär­kung des Budgets  herangezogen  werden.  Entsprechende Mittelübertragungen  bedürfen der Zustimmung des Stadtkämmerers.

 

 

§ 9

 

Deckungsfähigkeit von Verpflichtungsermächtigungen

 

Die bei den einzelnen Investitionen angegebenen Verpflichtungsermächtigungen werden für ge­genseitig deckungsfähig erklärt. Es werden die Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Investitionen für gegenseitig deckungsfähig erklärt:

 

Maßnahme

 

Bezeichnung

 

H01060003

 

Erweiterung Rathaus Johannismarkt (Archivgebäude)

G01130001

Erwerb und Verkauf von Grundstücken und Gebäuden

B01180073

 

PKW Bauhofleitung (Ersatz für ERK-A 1100)

B01180084

LKW Sprinter offener Kasten bis 3,5 t (Ersatz für ERK-A 1117)

B01180087

 

LKW Kipper offener Kasten über 3,5 t (Ersatz für ERK-A 1132)

B01180093

Großflächenmäher (Ersatz für ERK-A 1149)

B01180094

LKW Kipper offener Kasten über 3,5 t (Ersatz für ERK-A 1115)

B01180095

Lieferwagen Kipper offener Kasten bis 3,5 t (Ersatz für ERK-A 1116)

B02157018

Feuerwehrfahrzeug MLF Lövenich

B02157027

Löschgruppenfahrzeug LF 10 Borschemich / Keyenberg / Kuckum

B02157034

Feuerwehrfahrzeug MLF Verwaltungsstaffel

H02150012

Feuerwehrgerätehaus Erkelenz - Bau Atemschutzwerkstatt

H02150013

Neubau FWGH Keyenberg (neu)

H03010016

Erweiterung Franziskus- / Astrid-Lindgren-Schule (OGS)

H03010017

Erweiterung Luise-Hensel-Schule (OGS)

H03010018

Umbau GS Gerderath für gemeinsamen Unterricht

H03010019

Aufstockung Nysterbach-Grundschule Lövenich

H03010020

Energetische Sanierung / Umbau GS Gerderath

H03040007

Neubau Trakt B „Roland-Bau“ Cusanus-Gymnasium

H08010010

Neubau Sportumkleide Keyenberg (neu)

S08010010

Kunstrasenplatz Sportpark Keyenberg (neu)

S08010011

Rasenplatz Sportpark Keyenberg (neu)

E12010035

Straßenerneuerung Flandernstr. (nördlicher Teil)

E12010036

Straßenerneuerung Brabantstr. (nördlicher Teil)

 

 

 

 

 

 

Maßnahme

 

Bezeichnung

 

E12010058

Im Pangel - Straßenbau

E12015012

Lövenich, Am Lerchenpfad (von Baugebiet bis An der Hofkirche) - Straßenbau

E12017009

Wockerath, In Wockerath (Jacobstr. bis Ortsausgang) - Straßenbau

E12018004

Straßenbau „Dorferneuerung Holzweiler“

E12020078

 

Flandernstr. (nördlicher Teil) - Öffentl. Beleuchtung

E12020079

Brabantstr. (nördlicher Teil) - Öffentl. Beleuchtung

E12020083

Im Pangel - Öffentl. Beleuchtung

E12025007

Lövenich, Am Lerchenpfad (von Baugebiet bis An der Hofkirche)                         - Öffentl. Beleuchtung

 

 

E12027002

Wockerath, In Wockerath (Jacobstr. bis Ortsausgang) - Öffentl. Beleuchtung

H13050009

Neubau Friedhofshalle Keyenberg (neu)

H15020209

Neubau MZH Keyenberg (neu)

H15020210

Quartierszentrum Oerather Mühlenfeld.“

 


Finanzielle Auswirkungen:

siehe Haushaltssatzung 2019


Anlagen:

Haushaltssatzung 2019, einschließlich Haushaltsplan

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf der Haushaltssatzung 2019 (17925 KB)