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Vorlage - A 61/404/2017  

 
 
Betreff: 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. I/9 "Kölner Straße - Stadtpark (Konrad-Adenauer-Platz)", Erkelenz-Mitte
hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe Vorberatung
27.06.2017 
18. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
29.06.2017 
19. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
05.07.2017 
17. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Stellungnahme Öffentl. und TÖB ABWÄGUNG 2. Änd.u. Erw. BBP Kölner Straße  
Uebersicht Geltungsbereich 2.Änd. Erw. BBP I 9  

Tatbestand:

In seiner Sitzung am 21.12.2016  hat der Rat der Stadt Erkelenz die Aufstellung der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. I/9 „Kölner Straße – Stadtpark (Konrad-Adenauer-Platz)“, Erkelenz-Mitte, beschlossen und die Verwaltung beauftragt, einen Entwurf der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. I/9 „Kölner Straße – Stadtpark (Konrad-Adenauer-Platz)“, Erkelenz-Mitte, zu erarbeiten. In der Sitzung wurde beschlossen zu dem Entwurf der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. I/9 „Kölner Straße – Stadtpark (Konrad-Adenauer-Platz)“, Erkelenz-Mitte, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB  sowie den Bezirksausschuss  Erkelenz-Mitte zu beteiligen.

 

  1. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die öffentliche Bekanntmachung des Termins der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde mit Amtsblatt Nr.11 vom 13.04.2017 bekannt gemacht.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde am 25.04.2017 im Rathaus der Stadt Erkelenz durchgeführt. Seitens der Öffentlichkeit wurden während des Beteiligungsverfahrens keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen vorgetragen.

 

  1. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB

Das Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde mit Schreiben vom 20.03.2017  an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, eingeleitet.

Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden während des Beteiligungsverfahrens abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen, die in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Abwägung und Beschlussfassung aufgelistet sind.

 

  1. Beteiligung des Bezirksausschusses

Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte wurde mit Schreiben vom 21.03.2017 beteiligt.

Der Bebauungsplanentwurf der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. I/9 „Kölner Straße – Stadtpark (Konrad-Adenauer-Platz)“, Erkelenz-Mitte, wurde in der Sitzung am  04.04.2017vorgestellt. Hinsichtlich des Bebauungsplanes  wurde folgender Beschluss gefasst:

 

Beschluss (als Empfehlung an die Verwaltung):

„Der Bezirksausschuss Erkelenz stimmt der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. I/9 „Kölner Straße – Stadtpark (Konrad-Adenauer-Platz)“ zu“.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

In dieser Sitzung soll über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und  4 Abs. 1 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen gemäß § 1 Abs. 7 BauGB entschieden und der Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gefasst werden.

Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21

Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch den Bebauungsplan werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die in der Bauleitplanung zu beachten sind, ist eine nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet.

 

Die Bauleitpläne sollen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Hierzu soll die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

„1.Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1und 4 Abs. 1 BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr.I/9 „Kölner Straße – Stadtpark (Konrad-Adenauer-Platz)“, Erkelenz-Mitte, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – zur Beschlussvorlage der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. I/9 „Kölner Straße – Stadtpark (Konrad-Adenauer-Platz)“, Erkelenz-Mitte, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses.

2.Der Entwurf der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. I/9 „Kölner Straße – Stadtpark (Konrad-Adenauer-Platz)“, Erkelenz-Mitte,  ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“


Finanzielle Auswirkungen:

keine


Anlagen:

Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. I/9 „Kölner Straße – Stadtpark (Konrad-Adenauer-Platz)“, Erkelenz-Mitte

 

Übersicht über den Geltungsbereich der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. I/9 „Kölner Straße – Stadtpark (Konrad-Adenauer-Platz)“, Erkelenz-Mitte

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Stellungnahme Öffentl. und TÖB ABWÄGUNG 2. Änd.u. Erw. BBP Kölner Straße (163 KB)      
Anlage 2 2 Uebersicht Geltungsbereich 2.Änd. Erw. BBP I 9 (372 KB)