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Vorlage - III/059/2015  

 
 
Betreff: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 08.06.2015: Machbarkeitsstudie für ein städtisches Windrad
Status:öffentlich  
Federführend:Dezernat III   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Entscheidung
10.09.2015 
7. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Mit Datum vom 08.06.2015, bei der Verwaltung eingegangen am 12.06.2015, stellt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Erkelenz folgenden Antrag:

 

„Der Rat beauftragt die Verwaltung, Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit des Baues städtischer Windkraftanlagen und/oder Solarparks zum Zweck einer möglichst hohen Eigenversorgung der Stadt Erkelenz mit selbst erzeugtem Strom prüfen zu lassen. Die Machbarkeitsstudie soll so zeitnah beauftragt werden, dass im Fall eines erwarteten positiven Ergebnisses Mittel für entsprechende Investitionen noch in den Haushalt 2016 eingestellt werden können. Bei den Betrachtungen soll die Installation der Anlagen auf städtischem Gebiet, also ohne Pachtkosten, einbezogen werden.“

 

Begründet wird der Antrag mit den günstigen Einspeisevergütungen nach EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) und den Zielen des European-Energie-Award an dem die Stadt Erkelenz seit einigen Jahren teilnimmt.

 

Die Verwaltung ist der Auffassung, dass die Rahmenbedingungen für die Machbarkeit eines solchen Projektes kurzfristig geklärt werden können. Es bestünde dann die Möglichkeit, in der nächsten Sitzung des Hauptausschusses am 29.10.2015 mit den dann vorliegenden Ergebnissen die weitere Vorgehensweise zu diskutieren. Eventuell mögliche Planungen könnten dann auch für das Haushaltsjahr 2016 gegebenenfalls noch berücksichtigt werden.


Beschlussentwurf:

„Die Verwaltung wird beauftragt, Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit des Baues städtischer Windkraftanlagen und/oder Solarparks zum Zweck einer möglichst hohen Eigenversorgung der Stadt Erkelenz mit selbst erzeugtem Strom prüfen zu lassen. Die Machbarkeitsstudie soll so zeitnah beauftragt werden, dass im Fall eines erwarteten positiven Ergebnisses Mittel für entsprechende Investitionen noch in den Haushalt 2016 eingestellt werden können. Bei den Betrachtungen soll die Installation der Anlagen auf städtischem Gebiet, also ohne Pachtkosten, einbezogen werden.“


Finanzielle Auswirkungen:

Für den Prüfauftrag an die Verwaltung interne Personalkosten, ggfls. Kosten für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater.