Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Auf der Basis des am 22.06.2015 vom Braunkohlenausschuss der Bezirksregierung Köln beschlossenen Braunkohlenplans „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“ beginnt ab dem 01.12.2016 die gemeinsame und benachbarte Umsiedlung der vorstehenden Ortschaften. Die Umsiedlung erfolgt auf der Grundlage des am 31.03.1995 genehmigten Braunkohlenplanes Garzweiler II.
Anders als bei den Umsiedlungen Immerath-Lützerath-Pesch und Borschemich erfolgt die Festlegung der für die Umsiedlung geltenden Entschädigungsbedingungen in zwei Dokumenten:
sowie
Durch die Revierweiten Regelungen sichert die Bezirksregierung Köln und RWE Power AG eine angemessene und nachvollziehbare Entschädigung zur Gleichbehandlung der Umsiedler im Rheinischen Braunkohlenrevier zu. Bei der in diesem Jahr vorgenommenen Novellierung der Revierweiten Reglungen erfolgten die Überprüfung der Entschädigung sowie eine inhaltliche Überarbeitung.
Die ortsspezifischen Regelungen greifen die örtlichen Gegebenheiten auf und stellen weitere Leistungen für Umsiedlerinnen und Umsiedler aus Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath sicher. Die nunmehr vorliegenden Regelungen wurden mit Vertretern des Bürgerbeirates vorab erarbeitet und am 10.08.2015 unter Beteiligung des Bürgerbeirates mit RWE Power verhandelt. In der Sitzung des Bürgerbeirates am 20.08.2015 wurden die Regelungen nochmals vorgestellt und vom Bürgerbeirat zustimmend verabschiedet.
Auf folgende Inhalte der Regelung sei besonders hingewiesen:
Durch die umsiedlungsbezogenen Dokumente steht jeder Umsiedlerin und jedem Umsiedler grundsätzlich die Teilnahme an der Umsiedlung nach Erkelenz-Nord offen, er kann sich aber ebenso für eine Umsiedlung an einen anderen Standort entscheiden. Dadurch entstehen ihm keine Nachteile hinsichtlich der Entschädigung des alten Anwesens. Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat): „Dem Vertrag zwischen der Stadt Erkelenz und der RWE Power AG zur Umsiedlung der Orte Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath mit der dazugehörigen Anlage der ortsspezifischen Reglungen wird zugestimmt.“ Finanzielle Auswirkungen:
Anlage: Vertrag zwischen der Stadt Erkelenz und der RWE Power AG zur Umsiedlung der Orte Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath mit der dazugehörigen Anlage der ortsspezifischen Regelung
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