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Vorlage - A 10/048/2014  

 
 
Betreff: Kuratorium der Hermann-Josef-Stiftung
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
02.07.2014 
2. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Gemäß § 14 Buchstabe c) der Satzung der Hermann-Josef-Stiftung nehmen zwei Vertreter bzw. Vertreterinnen des Rates der Stadt Erkelenz an den Sitzungen des Kuratoriums beratend teil.

 

Bisher waren hierfür als Vertreter RH Steingießer und RF Schirrmeister-Heinen benannt.

 

Der Bürgermeister ist gemäß § 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Stiftungssatzung Vorsitzender dieses Gremiums; sein Sitz zählt nicht zu den beiden beratenden Sitzen gem. § 14 Buchstabe c) der Satzung.

 

Soweit kein einheitlicher Wahlvorschlag für die beiden beratenden Vertreter/innen vorliegen sollte, müsste die Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach dem Verfahren Hare-Niemeyer erfolgen.

 

Die Sitzverhältnisse im aktuellen Rat weisen darauf hin, dass im vorliegenden Fall folgende Sitzverteilung zu erwarten stände:

 

CDU:                                                        1

SPD und B 90/Grüne:              Einigung oder Los über 1 Sitz

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat der Stadt Erkelenz.


Beschlussentwurf:

„Der Rat der Stadt Erkelenz bestellt hiermit folgende beratenden Mitglieder für das Kuratorium der Hermann-Josef-Stiftung:

 

Mitglied

 

RM …….

 

RM …….

 

Der Bürgermeister der Stadt Erkelenz ist gemäß Stiftungssatzung geborenes Mitglied des Kuratoriums.“

 


Finanzielle Auswirkungen:

Keine.