Bürgerinformationssystem

Vorlage - A 80/072/2013  

 
 
Betreff: Antrag auf Nutzung des Stadtlogos
Status:öffentlich  
Federführend:Referat für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
27.02.2013 
21. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

Im Rahmen des Forschungsprojektes „Corporate Stadt“ untersucht eine Forschungsgruppe unter Leitung von Professor Matthias Beyrow, Professor für Corporate Identity und Design an der Fachhochschule Potsdam, die grafischen Erscheinungsbilder aller deutschen Städte und Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern. Mit Antrag per email vom 18.01.2013 bittet die Fachhochschule um Übersendung sowohl des Stadtlogo inklusive Design-Manual als auch des Stadtwappen zwecks Untersuchung von Heraldik, Architektur, Landschaft sowie der gestalterischen Merkmale. Die Ergebnisse und somit sowohl Wappen wie auch Stadtlogo sollen nach Abschluss der Forschungsarbeit in Buchform veröffentlicht werden und im regulären Buchhandel erhältlich sein. Ebenso ist an ein digitales Archiv gedacht, bei der sowohl Wappen als auch Logo jedoch nur in nichtdruckbarer Version veröffentlicht werden sollen. Der Deutsche Städtetag unterstützt das Projekt, da hiermit eine neuere zusammenfassende Darstellung und Untersuchung erfolgt und bisher bestehende Arbeiten eine Ergänzung erfahren.

 

Zuständig für den Beschluss über die Genehmigung oder die Versagung einer Verwendung des Stadtwappens ist nach § 2 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Erkelenz der Rat. Gemäß § 4 Abs. 2 der Richtlinie für die Erteilung der Genehmigung zur Verwendung des Stadtwappens der Stadt Erkelenz findet für die Erteilung der Genehmigung zur Verwendung des Stadtlogos diese Richtlinie, insbesondere der § 5 (Genehmigungsvoraussetzungen), mit der Maßgabe Anwendung, dass der Bürgermeister im Einvernehmen mit dem Rat die Genehmigung erteilt.

 

Der hier vorliegende Fall entspricht jedoch nicht in Gänze den festgelegten Voraussetzungen/Nutzungsarten in § 5, noch widerspricht er den Ausschlusstatbeständen in § 6 der Richtlinie.

Gemäß § 5 Abs. 4 der Richtlinie soll die Genehmigung zur Verwendung u.a. in Druckerzeugnissen nur erteilt werden, sofern es sich um eine heraldisch und künstlerisch einwandfreie sowie geschmackvolle Ausführung handelt. Davon ist im Rahmen der Forschungsarbeit und deren Veröffentlichung auszugehen. Inwieweit tatsächlich ein Werbeeffekt für die Stadt Erkelenz erzielt wird, kann zurzeit nicht beurteilt werden. Die Stadt Erkelenz sollte jedoch in einem so umfassend angelegten Werk aller Kommunen über 20.000 Einwohner vertreten sein.

 

Die Verwaltung empfiehlt deshalb, dem Antrag zu folgen und die Genehmigung zu erteilen.

Beschlussentwurf:

Beschlussentwurf:

„Dem Antrag des Büros Professor Matthias Beyrow, Fachhochschule Potsdam, Sieglindestraße 3, 12159 Berlin, auf Nutzung des Stadtlogos und des Stadtwappens zwecks Veröffentlichung in Buchform im Rahmen der Forschungsarbeit „Corporate Stadt“ sowie im Rahmen eines digitalen Archivs (ohne Druckmöglichkeit) wird stattgegeben.

Die Genehmigung wird unter Widerrufsvorbehalt erteilt.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

keine