Bürgerinformationssystem

Vorlage - A 61/249/2012  

 
 
Betreff: 2. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. XX/1 "Karolingerring", Erkelenz-Mitte
hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Vorberatung
11.12.2012 
22. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
12.12.2012 
23. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
19.12.2012 
20. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Übersicht Geltungsbereich der 2. Änderung und Erweiterung vorhabenbezogener BBP NR. XX 1 Karolingerring  
Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit 15. Änd. FNP u  
Anlage - Stellungnahmen der TÖB 15. Änd. FNP u. 2. Änd. B  

Tatbestand:

Tatbestand:

In seiner Sitzung am 13.07.2011  hat der Rat der Stadt Erkelenz die Aufstellung der 2. Änderung und Erweiterung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. XX/1 „Karolingerring“, Erkelenz-Mitte beschlossen. Die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB  sowie der Bezirksausschuss  Erkelenz-Mitte sind zu beteiligen.

1.                 Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die öffentliche Bekanntmachung des Termins der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde mit Amtsblatt Nr. 20 vom 06.07.2012 bekannt gemacht.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde am 17.07.2012 im Rathaus der Stadt Erkelenz durchgeführt. Seitens der Öffentlichkeit wurden während des Beteiligungsverfahrens abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen, die in der Anlage – Stellungnahmen der Öffentlichkeit – zur Abwägung und Beschlussfassung aufgelistet sind.

 

 

 

 

 

2.                 Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB

Das Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde mit Schreiben vom 22.06.2012 an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, eingeleitet.

Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden während des Beteiligungsverfahrens abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen, die in der Anlage – Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – zur Abwägung und Beschlussfassung aufgelistet sind.

3.                 Beteiligung des Bezirksausschusses

Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte wurde mit Schreiben vom 22.06.2012 beteiligt.

Seitens des Bezirksausschusses wurde in seiner Sitzung vom 25.10.2012 folgender Beschluss gefasst:

 

Beschluss (als Empfehlung an die Verwaltung)

„Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte stimmt der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes (Sondergebiet Karolingerring) und der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XX/1 „Karolingerring“, Erkelenz-Mitte, unter der Bedingung zu, dass folgende Maßnahmen umgesetzt werden:

 

1.     Reduzierung der entstehenden Geräusche durch entsprechende Anordnung und Gestaltung der Kälteerzeugungsanlagen und der Anlieferung (überdachte und umschlossene Zu- und Ausfahrtsrampen) des neuen Lebensmittel-Vollsortimenters.

2.     Installation von speziellen lärmdämmenden Rolltoren an den möglichen Verladeboxen des neuen Lebensmittel-Vollsortimenters, so dass auch hier ein zusätzlich massiver Lärmschutz zugunsten der Nachbarschaft realisiert wird, ohne dass diese durch eine Einkastung in eine Hinterhofsituation geraten.“ 

3.      

Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen

 

Stellungnahme der Verwaltung zum Beschluss des Bezirksausschusses Erkelenz-Mitte vom 25.10.2012:

zu 1.

Für die technischen Anlagen des Vollsortimenters, wie Kälte-, Lüftungs- und Klimaanlagen,  sind im Vorhabenbezogenen Bebauungsplan maximale A- Schallleistungspegel einschließlich Sicherheitszuschlag festgesetzt, die bei der Anlagenerrichtung beachtet werden müssen. Die Anlagen befinden sich in einem ausreichenden Abstand zu den nächstgelegen Wohngebäuden. Ladezone und Rampentisch des Vollsortimenters sowie des bestehenden Discounters sind gemäß den Festsetzungen des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes vollständig einzuhausen.

zu 2.

Die Ladezonen des Vollsortimenters und Discounters erhalten Rolltore.

Eine „Einkastung“ der Nachbarschaft wird mit den Festsetzungen im Vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu den Gebäudehöhen  und Pflanzgeboten in den Abstandsflächen vermieden.

 

In dieser Sitzung soll über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB gemäß § 1 Abs. 7 BauGB eingegangenen Stellungnahmen entschieden und der Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gefasst werden.

Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21

Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch den Bebauungsplan werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die in der Bauleitplanung zu beachten, ist eine nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet.

Die Bauleitpläne sollen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln.

Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

„1.              Über die während der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf der 2. Änderung und Erweiterung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. XX/1 „Karolingerring“, Erkelenz-Mitte wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belange, wie in der als Anlage – Stellungnahmen der Öffentlichkeit - und als Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - beigefügten Abwägungstabellen vorgeschlagen, entschieden. Die Anlagen – Stellungnahmen der Öffentlichkeit - und - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - sind Bestandteil dieses Beschlusses.

2.              Der Entwurf der 2. Änderung und Erweiterung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. XX/1 „Karolingerring“, Erkelenz-Mitte ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten für städtebauliche Leistungen des Bauleitplanverfahrens sowie für Gutachten trägt der Vorhabenträger. Die Absicherung der anfallenden Kosten erfolgt durch einen noch abzuschließenden städtebaulichen Vertrag gemäß § 12 BauGB. In diesem Zusammenhang wurde mit Einleitung des Verfahrens ergänzend eine Planungskostenvereinbarung nach § 11 BauGB geschlossen, mit der sich der Vorhabenträger zur Tragung der Planungskosten verpflichtete.

Anlage:

Anlage:

Anlage – Stellungnahmen der Öffentlichkeit - zur Beschlussvorlage der 2. Änderung und Erweiterung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. XX/1 „Karolingerring“, Erkelenz-Mitte

Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange – zur Beschlussvorlage der 2. Änderung und Erweiterung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. XX/1 „Karolingerring“, Erkelenz-Mitte

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Übersicht Geltungsbereich der 2. Änderung und Erweiterung vorhabenbezogener BBP NR. XX 1 Karolingerring (695 KB)      
Anlage 2 2 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit 15. Änd. FNP u (282 KB)      
Anlage 3 3 Anlage - Stellungnahmen der TÖB 15. Änd. FNP u. 2. Änd. B (105 KB)