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Vorlage - A 61/236/2012  

 
 
Betreff: 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen Schulring - Zentralfriedhof)
hier: Feststellungsbeschluss
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Vorberatung
18.09.2012 
20. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
19.09.2012 
21. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
26.09.2012 
18. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

In seiner Sitzung am 08.02.2012 hat der Rat der Stadt Erkelenz den Aufstellungsbeschluss für die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen Schulring-Zentralfriedhof), Erkelenz-Mitte, gefasst und dem vorgestellten und erläuterten Entwurf zugestimmt.  Außerdem wurde beschlossen, die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB  sowie den Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte zu beteiligen.

 

1.                 Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

 

Die öffentliche Bekanntmachung des Termins der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde mit Amtsblatt Nr. 10 vom 30.03.2012 bekannt gemacht.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde am 16.04.2012 im Rathaus der Stadt Erkelenz durchgeführt. Seitens der Öffentlichkeit wurden während des Beteiligungsverfahrens keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen vorgetragen.

             

 

2.                 Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB

Das Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde mit Schreiben vom 07.05.2012 an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, eingeleitet.

Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden während des Beteiligungsverfahrens abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen.

 

3.                 Beteiligung des Bezirksausschusses

Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte wurde mit Schreiben vom 07.05.2012 beteiligt.

 

Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte fasste in seiner Sitzung am 12.06.2012 folgenden Beschluss:

 

Beschluss (als Empfehlung an die Verwaltung):

„Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte stimmt der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen Schulring-Zentralfriedhof) und dem Bebauungsplan Nr. VI/2 „Schulring-Zentralfriedhof“, Erkelenz-Mitte, zu.“

 

Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen

 

4.                 Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Nach Beschluss des Rates der Stadt Erkelenz vom 27.06.2012 wurde der Entwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen Schulring-Zentralfriedhof), Erkelenz-Mitte, nach Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 21 vom 20.07.2012 in der Zeit vom 30.07.2012 bis 31.08.2012 öffentlich ausgelegt.

Während der öffentlichen Auslegung wurden weder von der Öffentlichkeit noch von den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen.

 

Daher soll der Feststellungsbeschluss über die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen Schulring-Zentralfriedhof), Erkelenz-Kückhoven, beschlossen werden. Nach dem Feststellungsbeschluss durch den Rat der Stadt Erkelenz ist die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorzulegen.

Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21

Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch den Bebauungsplan werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die in der Bauleitplanung zu beachten sind, ist eine nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet.

 

Die Bauleitpläne sollen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln.

Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

„1.              Die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen Schulring-Zentralfriedhof), Erkelenz-Mitte, wird hiermit beschlossen.

2.              Die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz ist der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorzulegen.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

keine