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Vorlage - A 61/133/2008  

 
 
Betreff: Bebauungsplans Nr. 0300.1/3 "Vossemer Straße", Erkelenz-Gerderath
hier: Aufstellungsbeschluss und Erarbeitung eines Bebauungsplanentwurfes zur Einleitung des Beteiligungsverfahrens nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Entscheidung
28.10.2008 
24. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

Der Planbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes im Ortsteil Erkelenz-Gerderath liegt am nordwestlichen Ortsrand an der Vossemer Straße  und liegt derzeit im Außenbereich n. § 35 BauGB. Das zu überplanende Gebiet  umfasst mit rd. 1,1 ha eine Teilfläche des im Flächennutzungsplan am nördlichen und nordwestlichen Ortsrand von Gerderath dargestellten, rd. 6,6 ha großen Wohnbauflächenstandortes 0300.1. Die Flächen des Plangebietes werden derzeit als landwirtschaftliche Flächen genutzt.

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Bereitstellung von Wohnbaugrundstücken zur Wohnraumversorgung und gezielten Entwicklung des Ortsteiles Gerderath beabsichtigt. Hierzu ist im aufzustellenden Bebauungsplan, gemäß § 8 Abs. 2 BauGB entwickelt aus dem Flächennutzungsplan, ein Wohngebiet festzusetzen.

 

Die städtebauliche Konzeption sieht eine offene max. 1 bis 2 geschossige Bebauung mit Einzel- und Doppelhäusern als Straßenrandbebauung der Vossemer Straße vor. Das Plangebiet wird durch die Vossemer Straße erschlossen und umfasst bei einer Bebauung mit Einzelhäusern rd. 15 Baugrundstücke, die mit Erschließung  voraussichtlich ab Ende 2009 zur Verfügung stehen.

 

In der Sitzung soll der städtebauliche Vorentwurf vorgestellt, der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 0300.1/3 „Vossemer Straße“, Erkelenz-Gerderath, gefasst und die Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahren für den zu erarbeitenden Bebauungsplanentwurf beschlossen werden.

 

Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21

Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch den Bebauungsplan Nr. 0300.1/3 „Vossemer Straße“, Erkelenz-Gerderath, werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die zur Aufstellung solcher Bauleitplanung zu beachten sind, ist eine nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet.

 

So sind Bauleitpläne so zu gestalten, dass gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln.

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

„1.       Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 0300.1/3 „Vossemer Straße“, Erkelenz-Gerderath, wird beschlossen.

2.                 Die Verwaltung wird beauftragt auf der Grundlage des in der Sitzung vorgestellten städtebaulichen Vorentwurfes einen Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0300.1/3 „Vossemer Straße“, Erkelenz-Gerderath, zu erarbeiten.

3.                 Über den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0300.1/3 „Vossemer Straße“, Erkelenz-Gerderath, ist die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Gerderath ist zu beteiligen.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Die Realisierung des Bebauungsplanes hinsichtlich der Erschleißung wird durch einen städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt Erkelenz und der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz GmbH & Co. KG (GEE) sichergestellt, die erforderlichen Grundstücksflächen sind im Eigentum der GEE.