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Vorlage - A 61/129/2008  

 
 
Betreff: 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Kerngebiet Atelierstraße), Erkelenz-Mitte
hier: Feststellungsbeschluss
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Vorberatung
02.09.2008 
23. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
03.09.2008 
25. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
10.09.2008 
21. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

In seiner Sitzung am 19.12.2007 hat der Rat der Stadt Erkelenz dem in der Sitzung vorgelegten Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Atelierstraße), Erkelenz-Mitte zugestimmt und beschlossen, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie den Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte zu beteiligen.

 

1.                 Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die öffentliche Bekanntmachung des Termins der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde mit Amtsblatt Nr. 4 vom 29.02.2008 bekanntgemacht.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde am 10.03.2008 im Rathaus der Stadt Erkelenz durchgeführt. Hierzu wurden keine Stellungnahmen vorgetragen.

 

2.                 Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs.1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB

Das Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde mit Schreiben vom 30.01.2008 an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, eingeleitet.

Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde während des Beteiligungsverfahrens zwei planungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen, über die der Rat in seiner Sitzung am 16.04.2008 entschieden hat.

 

3.                 Beteiligung des Bezirksausschusses Erkelenz-Mitte

Der Bezirksausschusses Erkelenz-Mitte wurde mit Schreiben vom 30.01.2008 beteiligt. Er hat in seiner Sitzung am 22.01.2008 folgenden Beschluss gefasst:

„Der Ausschuss empfiehlt der Verwaltung bei der späteren Bebauungsplanung auf eine hinreichende verkehrliche Anbindung auch vor dem Hintergrund der zu erwartenden Erhöhung der Frequenzen und zusätzlicher Nutzungen (z.B. Gesundheitsamt) zu achten.“

 

4.                 Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Nach Beschluss vom 16.04.2008 des Rates der Stadt Erkelenz wurde der Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Atelierstraße), Erkelenz-Mitte nach Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 9 vom 25.04.2008 in der Zeit vom 05.05.2008  bis 06.06.2008 öffentlich ausgelegt.

Während der öffentlichen Auslegung wurden weder von der Öffentlichkeit noch von den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen.

 

Daher soll der Feststellungsbeschluss über die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Atelierstraße), Erkelenz-Mitte beschlossen werden. Nach dem Feststellungsbeschluss durch den Rat der Stadt Erkelenz ist die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorzulegen.

 

Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21

Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch die Flächennutzungsplanänderung werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die zur Aufstellung solcher Bauleitplanung zu beachten sind, ist eine nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet.

 

So sind Bauleitpläne so zu gestalten, dass gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln.

Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

„1.       Die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Atelierstraße), Erkelenz-Mitte wird hiermit beschlossen.

2.                 Die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz ist der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorzulegen.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

keine