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Vorlage - A 61/100/2007  

 
 
Betreff: 1. Änderung des (vorhabenbezogenen) Bebauungsplanes Nr. G 02.2/1 "Agrarzentrum", Erkelenz-Mitte
hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur Erarbeitung eines Bebauungsplanentwurfes
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Entscheidung
11.12.2007 
19. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

Der mit Bekanntmachung vom 25.10.2003 rechtskräftige vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. G 02.22/1 „Agrarzentrum“, Erkelenz-Mitte setzt für eine Teilfläche des Gewerbeflächenstandortes G 02.2 südlich der Bundesautobahn 46 zwischen Tenholter Straße und Bahnlinie ein rd. 3,7 ha großes Gewerbegebiet für ein Agrarzentrum fest. In dem Durchführungsvertrag gem. 12 BauGB zu dem  vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. G 02.22/1 „Agrarzentrum“, verpflichtet sich der Vorhabentrager, die Raiffeisenwarengenossenschaft Rhein-Maas eG, gemäß dem Vorhaben- und Erschließungsplan zur Durchführung der Vorhaben

 

-            Getreideerfassungs-, Trocknungs- und Lageranlage

-            Schüttguthalle für losen granulierten Dünger und Getreide

-           Agrar-Handelsbetrieb mit angegliedertem Einzelhandel (Haus- und Gartenmarkt mit -Baustoffhandel)       

-           Büro mit Nebenräumen

-            Lagerhallen für Agrar- und Baustoffe sowie Pflanzenschutzmittel

-            Tankanlage, Flüssigdüngeranlage

-            Tankstelle

-            Flüssigdüngerlager

-            Schüttgutlagerhalle

-            Kartoffellager, Sortier- und Verpackungsanlage.

 

Die Durchführung der Vorhaben ist in drei Bauabschnitten festgelegt, für den 3. Bauabschnitt, die Kartoffellager, Sortier- und Verpackungsanlage. Der Vorhabenträger erklärt, dass er nicht mehr beabsichtigt die Kartoffellager, Sortier- und Verpackungsanlage des 3. Bauabschnittes zu errichten. Werden Vorhabenbezogene Bebauungspläne innerhalb einer Frist nicht durchgeführt, sollen gemäß § 12 Abs. 6 BauGB vorhabenbezogene Bebauungspläne aufgehoben werden. Aus der Aufhebung können Rechtsansprüche des Vorhabenträgers gegen die Gemeinde nicht geltend gemacht werden.

Die Nichterfüllung der Verpflichtungen des Vorhabenträgers bezieht sich nur auf einen Teil der Vorhaben (3. Bauabschnitt), so dass es sachgerecht ist, für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. G 02.2/1 „Agrarzentrum“ eine Teilaufhebung für den Geltungsbereich des 3. Bauabschnittes durchzuführen. Es handelt sich hierbei um das nördliche Gewerbegebiet G 7 mit einer Flächengröße von ca. 0,8 ha.

Der aufzuhebende Teilbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. G 02.2/1 „Agrarzentrum“ soll in den neuen Bebauungsplan Nr. G 02.2/2 „Tenholter Straße“ einbezogen werden. Auf den Tagesordnungspunkt 9 der Sitzung wird verwiesen.

In der Sitzung soll die Einleitung des Aufhebungs- und Änderungsverfahrens für den Geltungsbereich des 3. Bauabschnittes des  vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. G 02.2/1 „Agrarzentrum“, Erkelenz-Mitte beschlossen werden.

 

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

1.      „Die Einleitung der 1. Änderung des  vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. G 02.2/1 „Agrarzentrum“, Erkelenz-Mitte wird beschlossen.

2.      Zu der 1. Änderung des  vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. G 02.2/1 „Agrarzentrum“, Erkelenz-Mitte ist der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.1 BauGB Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 1 BauGB entsprechend zu unterrichten. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte ist zu beteiligen.

3.      Sollten bei der Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB keine Planungsrelevanten Anregungen vorgetragen werden, ist der Entwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. G 02.2/1 „Agrarzentrum“, Erkelenz-Mitte gem. § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

keine