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Vorlage - A 61/089/2007  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. I/13 "Im Pangel", Erkelenz-Mitte
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Entscheidung
06.11.2007 
18. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

Der Planbereich des Bebauungsplanes Nr. I/13 „Im Pangel“, Erkelenz-Mitte, umfasst den Bereich zwischen den Straßen Roermonderstraße, Westpromenade, Wallstraße, Brückstraße und Im Pangel. Er hat eine Größe von ca. 0,6 ha.

 

Der Ursprungsplan, Bebauungsplan Nr. I "Stadtkern", Erkelenz-Mitte, deckt den zentralen, inneren Kern der Stadt Erkelenz ab.

Nach den Zerstörungen des Zweiten Weltkrieges wurde mit dem durch den Beschluss des Rates der Stadt Erkelenz vom 28.04.1960 förmlich festgestellten  Durchführungs- und Fluchtlinienplan der Wiederaufbau der in weiten Teilen zerstörten Stadt bauleitplanerisch gefasst und geordnet.

1963 hat der Rat der Stadt Erkelenz diesen Fluchtlinienplan, nachdem das Bundesbaugesetz  die rechtlichen Möglichkeiten eröffnete, in einem Überleitungsverfahren als Bebauungsplan beschlossen. 

Die meisten Bereiche des Bebauungsplanes sind heute durch neuere Planungen bereits überlagert, da in den mehr als 40 Jahren der Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. I "Stadtkern", Erkelenz-Mitte, sich die Anforderungen an den Plan und an die zeitgemäße städtebauliche Entwicklung änderten. Daher existieren heute jüngere Planungen, die den Ursprungsplan in weiten Bereichen außer Kraft setzen.

Aufgrund veränderter städtebaulicher Planungs- und Entwicklungsziele wurden ab dem Jahre 1965 insgesamt 21 Änderungsverfahren durchgeführt und ab 1980 für 6 Teilbereiche vollständig neue Bebauungspläne aufgestellt. Der Bebauungsplan Nr. I „Stadtkern“ ist daher lediglich noch in geringen Teilbereichen seines Geltungsbereiches rechtskräftig.

Dieser nur noch in Teilbereichen gültige  Bebauungsplanes Nr. I „Stadtkern“ weist im Verhältnis zu heutigen Bauleitplänen eine geringe Festsetzungstiefe auf, die Anforderungen die an eine Plangrundlage zu stellen sind werden nicht erfüllt, die Einhaltung des  Bestimmtheitsgebotes der Festsetzungen ist in weiten Teilen nicht gegeben. 

In Teilbereichen der Restflächen des Bebauungsplanes Nr. I "Stadtkern", Erkelenz-Mitte stellt sich die tatsächliche bauliche Entwicklung different zu den Aussagen der Planurkunde dar. Die Verwirklichung der planerischen Aussagen ist auf unabsehbare Zeit auszuschließen. Teilweise weichen die tatsächlichen Verhältnisse in manchen Bereichen so offenkundig vom Planinhalt ab, dass der Bebauungsplan seine  städtebauliche Gestaltungsfunktion nicht mehr erfüllen kann. Ein in die Fortgeltung des Planes gesetztes Vertrauen verdient in diesen Bereichen keinen Schutz mehr.  Die Festsetzungen sind in den vorgenannten Bereichen obsolet geworden, da ihre sinnvolle Durchsetzung gänzlich unmöglich geworden ist.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung hat daher am 28. August 2007 beschlossen, das Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. I "Stadtkern", Erkelenz-Mitte, einzuleiten.

 

Bei der Prüfung der planungsrechtlichen Situation nach Aufhebung des Ursprungsplanes wurde ein Planungserfordernis für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. I/13 „Im Pangel“, Erkelenz-Mitte festgestellt. Hier ist es erforderlich, die zukünftige bauliche Entwicklung durch gezielte planerische Festsetzungen zu ordnen, da hier ein Regelungserfordernis gesehen wird. Hier bedarf es der geordneten Entwicklung, um keine Missstände aufkommen zu lassen, die durch die bloße Anwendung des § 34 BauGB unter Umständen nicht zu vermeiden wären.

 

Im Bereich der Wallstraße und der Burgstraße, sowie im Bereich der Straße Im Pangel befinden sich historische Gebäude und historische Ensembles, die in Verbindung mit der Burg die baugeschichtliche Entwicklung der Stadt Erkelenz im Straßenbild,

durch die Gebäudeformen sowie durch die Maßstäblichkeit heute noch erlebbar widerspiegeln.

 

Ziel des Bebauungsplanes Nr. I/13 „Im Pangel“, Erkelenz-Mitte, ist es die Entwicklung im Planbereich so zu steuern, dass diese historische Maßstäblichkeit nicht verloren geht. Dabei soll aber eine bauliche Entwicklung ebenfalls ermöglicht werden, die allerdings das bauliche Erbe wieder aufnimmt und in die heutige Baustruktur überträgt.

Das beinhaltet ein Anlehnen an die historischen Vorgaben in Maßstab und Form.

 

Die Planung dient der zukünftigen Innenentwicklung des Erkelenzer Stadtkerns. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen u. a. als Ziele

 

-           eine geordnete städtebaulichen Entwicklung in Anlehnung an die historischen Vorgaben zur Erhaltung der gewachsenen Strukturen und des historischen Erbes

 

-           die Sicherung und Fortentwicklung der Gestaltqualitäten des vorhandenen Ge-bäudebestandes innerhalb des städtebaulichen Kontextes,

 

 

-          die Sicherung der Wohnfunktion und eine angemessene bauliche Entwicklung

 

verfolgt werden.

 

In dieser Sitzung soll die Einleitung des Aufstellungsverfahrens beschlossen werden.

 

Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21

Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch den Bebauungsplan werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die zur Aufstellung solcher Bauleitplanung zu beachten sind, ist eine nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet.

 

So sind Bauleitpläne so zu gestalten, dass gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln.

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

„Die Einleitung des Bauleitplanverfahrens für den Bebauungsplan Nr. I/13 „Im Pangel“, Erkelenz-Mitte, wird beschlossen.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

keine