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Vorlage - A 61/068/2006  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 0240.2 "Kreuzherrenpfad", Erkelenz-Bellinghoven
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Vorberatung
12.12.2006 
14. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
13.12.2006 
15. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
20.12.2006 
13. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Abwägung BBP Nr. 0240.2 Kreuzherrenpfad - TÖB PDF-Dokument
Abwägung BBP Nr. 0240.2 Kreuzherrenpfad - Öffentlichkeit PDF-Dokument

Tatbestand:

Tatbestand:

In seiner Sitzung am 05.04.2006 hat der Rat der Stadt Erkelenz dem in der Sitzung vorgestellten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0240.2 „Kreuzherrenpfad“, Erkelenz-Bellinghoven zugestimmt und beschlossen, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie den Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte zu beteiligen.

 

1.                 Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die öffentliche Bekanntmachung des Termins der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde mit Amtsblatt Nr. 9 vom 13.04.2006 bekanntgemacht.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde am 25.04.2006 im Rathaus der Stadt Erkelenz durchgeführt. Seitens der Öffentlichkeit wurden während des Beteiligungsverfahrens planungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen, über die der Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung in seiner Sitzung vom  12.09.2006 einen Beschluss fasste.

 

2.         Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB

Das Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde mit Schreiben vom 27.04.2006 an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, eingeleitet.

Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde während des Beteiligungsverfahrens planungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen, über die der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung in seiner Sitzung vom 12.09.2006 einen Beschluss fasste.

 

3.         Beteiligung des Bezirksausschusses Erkelenz-Mitte

Seitens des Bezirksausschusses Erkelenz-Mitte wurden keine Stellungnahmen eingereicht.

 

4.                  Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Nach Beschluss vom 12.09.2006 durch den Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung wurde der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0240.2 „Kreuzherrenpfad“, Erkelenz-Bellinghoven nach Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 16 vom 22.09.2006  in der Zeit vom 02.10.2006  bis 03.11.2006 öffentlich ausgelegt.

Während der öffentlichen Auslegung wurden sowohl von der Öffentlichkeit als auch von den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange planungsrelevante Stellungnahme vorgetragen. Diese sind in der Anlage 1 und 2 zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 0240.2 „Kreuzherrenpfad“, Erkelenz-Mitte  zum Beschluss aufgelistet.

 

In dieser Sitzung soll über die vorgetragenen Stellungnahmen gemäß § 1 Abs. 6 BauGB entschieden werden.

 

Der Bebauungsplan Nr. 0240.2 „Kreuzherrenpfad“, Erkelenz-Bellinghoven soll in dieser Sitzung als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen werden.

 

Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21

Aspekte des Stadtmarketings durch die vorliegende Planung nicht betroffen.

Durch den Bebauungsplan Nr. 0240.2 „Kreuzherrenpfad“, Erkelenz-Bellinghoven werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die zur Aufstellung solcher Bauleitplanungen zu beachten sind, ist eine nachhaltige ökologisch, ökonomisch und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet.

So sind Bauleitpläne so zu gestalten, dass gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln.

Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

„1.       Über die von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0240.2 „Kreuzherrenpfad“, Erkelenz-Bellinghoven wird nach Abwägung aller erkennbarer öffentlicher und privater Belange, wie in den als Anlagen 1 und 2 beigefügten Abwägungstabellen vorgeschlagen, entschieden. Die Anlagen 1 und 2 sind Bestandteil dieses Beschlusses.

2.        Der Bebauungsplan Nr. 0240.2 „Kreuzherrenpfad“, Erkelenz-Bellinghoven wird unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse hiermit gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Die Realisierung des Bebauungsplanes hinsichtlich der Erschließung wird durch einen städtebaulichen Vertrag gemäß §§ 11 und 124 BauGB zwischen der Stadt Erkelenz und der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH & Co. KG (GEE) sichergestellt.

Anlage:

Anlage:

Anlage 1 zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 0240.2 „Kreuzherrenpfad“, Erkelenz-Bellinghoven – Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Anlage 2 zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 0240.2 „Kreuzherrenpfad“, Erkelenz-Bellinghoven – Stellungnahmen der Öffentlichkeit

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Abwägung BBP Nr. 0240.2 Kreuzherrenpfad - TÖB (23 KB) PDF-Dokument (11 KB)    
Anlage 1 2 Abwägung BBP Nr. 0240.2 Kreuzherrenpfad - Öffentlichkeit (36 KB) PDF-Dokument (32 KB)