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Bürgermeister Jansen nimmt an der Abstimmung nicht teil. Beschluss: „1. In den Wahlausschuss der Stadt Erkelenz werden auf der Grundlage des § 2 Absatz 3 des Gesetzes für die Kommunalwahlen im Land Nordrhein-Westfalen 10 Beisitzer/innen gewählt.
2. Zu Beisitzerinnen bzw. Beisitzern des Wahlausschusses werden die nachstehend aufgeführten Personen als ordentliche Mitglieder bzw. als persönliche Stellvertreter/innen gewählt:
Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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