Bürgerinformationssystem
Ausschussmitglied Diart erläutert den gestellten Antrag der Fraktion der Bürgerpartei.
Erster Beigeordneter Dr. Gotzen erläutert die rechtlichen Zusammenhänge.
Fraktionsvorsitzende Schirrmeister-Heinen teilt mit, dass der gestellte Antrag der Fraktion der Bürgerpartei nicht das wirkliche Problem der Bestattungsarten wiedergebe. Sie halte eine Prüfung für weitere Bestattungsarten durch die Stadtverwaltung für sinnvoll.
Fraktionsvorsitzender Merkens gibt zu bedenken, dass man aus dem Bestattungswesen keine „Entsorgungsfrage“ machen dürfe. Es bestehe die Möglichkeit, sich über Bestattungsarten im Bestattungsgesetz NRW zu informieren.
Bürgermeister Jansen weist darauf hin, den Focus auf den gestellten Antrag der Fraktion der Bürgerpartei zu setzen.
Ausschussmitglied Diart bittet, in die Friedhofssatzung der Stadt Erkelenz den Wortlaut: „Andere Bestattungsmöglichkeiten, z. B. das Verstreuen von Asche auf eigenem Grund, regelt das Landesbestattungsgesetz NRW.“
Bürgermeister Jansen lässt über folgende vorliegende Beschlussempfehlung der Verwaltung sowie über die Einfügung in die Friedhofssatzung der Stadt Erkelenz des Ausschussmitgliedes Diart abstimmen. Beschluss (als Empfehlung an den Rat): „1. Der Antrag der Fraktion Bürgerpartei e. V. vom 28.03.2013 zur Änderung/Erweiterung der Friedhofssatzung ist rechtlich nicht umsetzbar und wird abgelehnt.
2. In die Friedhofssatzung der Stadt Erkelenz wird der Satz „Andere Bestattungsmöglichkeiten, z. B. das Verstreuen von Asche auf eigenem Grund, regelt das Landesbestattungsgesetz NRW.“ aufgenommen.“ Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen |
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