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Auszug - Bebauungsplan Nr. I/16 "Tenholter Straße/Wilhelmstraße", Erkelenz-Mitte hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Erarbeitung eines Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. I/16 "Tenholter Straße/Wilhelmstraße", Erkelenz-Mitte, sowie Beschluss zur Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 BauGB und 4 Abs. 1 BauGB  

 
 
25. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 09.07.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:20 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
A 61/265/2013 Bebauungsplan Nr. I/16 "Tenholter Straße/Wilhelmstraße", Erkelenz-Mitte
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Erarbeitung eines Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. I/16 "Tenholter Straße/Wilhelmstraße", Erkelenz-Mitte, sowie Beschluss zur Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 BauGB und 4 Abs. 1 BauGB
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss (in eigener Zuständigkeit):

Beschluss (in eigener Zuständigkeit):

1.                Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I/16 „Tenholter Straße/ Wilhelmstraße“, Erkelenz-Mitte, wird beschlossen.

2.               Die Verwaltung wird beauftragt einen Entwurf des Bebauungsplanes Nr. I/16 „Tenholter Straße/ Wilhelmstraße“, Erkelenz-Mitte, unter Berücksichtigung der Grundzüge der Planung des Bebauungsplanes Nr. I „Stadtkern“ zu erarbeiten.                                             

3.              Über den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. I/16 „Tenholter Straße/ Wilhelmstraße“, Erkelenz-Mitte, ist die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte ist zu beteiligen.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Abstimmungsergebnis: einstimmig