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Auszug - Mitteilungen des Vorsitzenden, des Bürgermeisters und der Werkleitung  

 
 
28. Sitzung des Bau- und Betriebsausschusses
TOP: Ö 1
Gremium: Bau- und Betriebsausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 25.04.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:15 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Technischer Beigeordneter Herr Lurweg teilt zur Änderung der Rechtslage bei der Dichtigkeitsprüfung privater Abwasserleitungen folgendes mit:

Technischer Beigeordneter Herr Lurweg teilt zur Änderung der Rechtslage bei der Dichtigkeitsprüfung privater Abwasserleitungen folgendes mit:

 

Der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen hat mit Mehrheit am 27.02.2013 die Änderung des Landeswassergesetzes Nordrhein-Westfalen unter anderem bezogen auch auf die Dichtheitsprüfung bei privaten Abwasserleitungen beschlossen. Mit dem Inkrafttreten des geänderten Landeswassergesetzes zum 16.03.2013 ist der § 61 a Landeswassergesetz NRW ersatzlos weggefallen. Eine Neuregelung ist auf Grundlage einer noch zu erlassenden Rechtsverordnung vorgesehen. Ein Zeitraum für die Veröffentlichung dieser Rechtsverordnung ist noch nicht absehbar. Da gegenüber den bisherigen  Regelungen zumindest in der politischen Diskussion deutlich bürgerfreundliche Vorgehensweisen diskutiert werden, wird bis auf weiteres seitens der Stadt Erkelenz empfohlen, die Dichtheitsprüfungen an privaten Abwasseranlagen ohne besonderen Anlass nicht durchzuführen. Sollte die neue Rechtsverordnung in Kraft treten, wird auch eine Änderung der vorhandenen Satzung der Stadt Erkelenz erforderlich, die die zuständigen politischen Gremien bei der Stadt Erkelenz entsprechend beschließen müssen. Die Stadt Erkelenz wird auf ihrer Homepage über die aktuelle Rechtslage und Entwicklung weiter informieren.