Bürgerinformationssystem
Ausschussvorsitzender London erklärt, dass Ausgangspunkt für die Geschwindigkeitsmessung „Genenderstraße“/Höhe Kindergarten“ eine E-Mail des Herrn Hermann Joseph Jakobs sei, der einen Fußgängerüberweg wünsche und teilt mit, dass das mobile Tempomessgerät auf der „Genenderstraße“ in Höhe der Hausnummer 85 in den Zeiträumen vom 22.08. bis 29.08.2012, 14.09. bis 19.09.2012 und 25.09. bis 01.10.2012 aufgestellt worden sei. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit in diesem Straßenabschnitt betrage 30 km/h. Die Durchschnittsgeschwindigkeit habe bei allen drei Zeiträumen zwischen 14,9 und 31,9 km/h gelegen. Die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit vom 30 km/h, gemessen an der V85-Geschwindigkeit, sei in einigen Fällen minimal überschritten worden. Die gezählten Verkehrsstärken von ca. 1.000 Fahrzeugen/Tag würden keinen Anhaltspunkt für die Anlage eines Fußgängerüberweges geben.
Beschluss (in eigener Zuständigkeit): „Der Bezirksausschuss Gerderath nimmt die Ergebnisse des mobilen Tempomessgerätes zur Kenntnis und hält einen Fußgängerüberweg für nicht notwendig.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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