Bürgerinformationssystem

Auszug - Bebauungsplan Nr. VI/3 "Roermonder Straße/Venloer Straße, Erkelenz-Mitte hier: Beschluss über den Bebauungsplanentwurf und Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauBG  

 
 
16. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 31.01.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:50 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
A 61/222/2012 Bebauungsplan Nr. VI/3 "Roermonder Straße/Venloer Straße, Erkelenz-Mitte
hier: Beschluss über den Bebauungsplanentwurf und Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauBG
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Amtsleiter Orth teilt auf Nachfrage mit, dass ein früherer Bebauungsplan aus dem Jahre 1966 existiert

Amtsleiter Orth teilt auf Nachfrage mit, dass ein früherer Bebauungsplan aus dem Jahre 1966 existiert. Dieser aber nun nach aktuellen Planungserfordernissen geändert werden müsse.

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

„1.               Dem in der Sitzung vorgestellten Entwurf zum Bebauungsplan Nr. VI/3 „Roermonder Straße/Venloer Straße“, Erkelenz-Mitte wird zugestimmt.

2.              Über den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. VI/3 „Roermonder Straße/Venloer Straße“, Erkelenz-Mitte ist die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte ist zu beteiligen.

3.              Sollten bei der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB keine abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen werden, ist der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. VI/3 „Roermonder Straße/Venloer Straße“, Erkelenz-Mitte gemäß § 3 Abs. 2 auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Abstimmungsergebnis: einstimmig