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Auszug - 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Sondergebiet Umsiedlung Immerath), Erkelenz-Kückhoven hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Zustimmung zum Entwurf sowie Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB  

 
 
12. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 05.07.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:35 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
A 61/200/2011 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Sondergebiet Umsiedlung Immerath), Erkelenz-Kückhoven
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Zustimmung zum Entwurf sowie Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

1.     Die Aufstellung der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Sondergebiet Umsiedlung Immerath), Erkelenz-Kückhoven wird beschlossen.“

2,               Dem in der Sitzung vorgestellten und erläuterten Entwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Sondergebiet Umsiedlung Immerath), Erkelenz-Kückhoven wird zugestimmt.

3.              Über den Entwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Sondergebiet Umsiedlung Immerath), Erkelenz-Kückhoven  ist die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Holzweiler/Immerath ist zu beteiligen.

4.              Sollten bei der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB keine abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen werden, ist der Entwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Sondergebiet Umsiedlung Immerath), Erkelenz-Kückhoven gemäß § 3 Abs. 2 auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Abstimmungsergebnis: einstimmig