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Auszug - Bebauungsplan Nr. I/14 "Neubau Sparkasse Kölner Straße", Erkelenz-Mitte hier: Beschluss über die während der öffentlichen Auslegung gemäß Paragraph 3 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss gemäß Paragraph 10 BauGB  

 
 
10. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 22.03.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:35 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
A 61/191/2011 Bebauungsplan Nr. I/14 "Neubau Sparkasse Kölner Straße", Erkelenz-Mitte
hier: Beschluss über die während der öffentlichen Auslegung gemäß Paragraph 3 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss gemäß Paragraph 10 BauGB
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Ratsherr Gillrath fragt nach den Möglichkeiten der Einflussnahme der Stadt Erkelenz bei der Platzgestaltung am Neubau der Kreissparkasse

Ratsherr Gillrath fragt nach den Möglichkeiten der Einflussnahme der Stadt Erkelenz bei der Platzgestaltung am Neubau der Kreissparkasse.

Technischer Beigeordneter Lurweg erklärt, dass die Stadt Erkelenz keinen unmittelbaren Einfluss hat, weil es sich nicht um ein städtisches Grundstück handelt und die Platzgestaltung somit nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens ist.

 

Bürgermeister Jansen und Technischer Beigeordneter Lurweg versichern, dass über den Verwaltungsrat eine Einflussnahme möglich sei und dass Detailgestaltungen auch zum Thema der Platzgestaltung sicherlich kooperativ stattfinden.

Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

„1.              Über die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der Öffentlichkeit vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. I/14 „Neubau Sparkasse Kölner Straße“, Erkelenz-Mitte, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belange, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit  - beigegten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit - ist Bestandteil dieses Beschlusses.

2.              Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. I/14 „Neubau Sparkasse Kölner Straße“, Erkelenz-Mitte, wird unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse  gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.“

Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimmen , 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung

Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimmen , 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Abwägung Öffentlichkeit BBP 1-14 Neubau Kreissparkasse (19 KB)