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Auszug - Bebauungsplan Nr. 0220.1 "Baaler Weg", Erkelenz-Tenholt hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Erarbeitung eines Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 0220.1 "Baaler Weg", Erkelenz-Tenholt, sowie Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB  

 
 
8. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 07.12.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:15 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
A 61/185/2010 Bebauungsplan Nr. 0220.1 "Baaler Weg", Erkelenz-Tenholt
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Erarbeitung eines Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 0220.1 "Baaler Weg", Erkelenz-Tenholt, sowie Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beschluss (in eigener Zuständigkeit):

Beschluss (in eigener Zuständigkeit):

1.    Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 0220.1 „Baaler Weg“, Erkelenz-Tenholt wird beschlossen.

2.               Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des in der Sitzung vorgestellten städtebaulichen Entwurfes den Bebauungsplan Nr. 0220.1 „Baaler Weg“, Erkelenz-Tenholt zu erarbeiten.

3.              Über den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0220.1 „Baaler Weg“, Erkelenz-Tenholt ist die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Granterath/Hetzerath ist zu beteiligen.“

Abstimmungsergebnis: 18 Ja-Stimmen

Abstimmungsergebnis: 18 Ja-Stimmen