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Auszug - Antrag SV 1930 Golkrath e.V.  

 
 
5. Sitzung des Bezirksausschusses Golkrath
TOP: Ö 4
Gremium: Bezirksausschuss Golkrath Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 29.09.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:50 Anlass: Sitzung
Raum: Mehrzweckgebäude Matzerath
Ort: Homek, 41812 Erkelenz-Matzerath
A 10/882/2008 Antrag SV 1930 Golkrath e.V.
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Ausschussvorsitzender Theißen stellt den Antrag des SV 1930 Golkrath e

Ausschussvorsitzender Theißen stellt den Antrag des SV 1930 Golkrath e.V. vor. Es werde beantragt, auf dem Bolzplatz neben dem Sportplatz Am Wiesengrund Flutlicht zu installieren. Die Gründe hierfür lägen in den schlechten Platzverhältnissen im Winter auf dem alten Sportplatz Golkrath. Seit Jahren führten diese schlechten Platzverhältnisse immer wieder zu Spielabsagen und diversen Nachholterminen, welche die Mannschaften in englischen Wochen ausgleichen müssten. Mit einer Flutlichtanlage auf dem Bolzplatz neben dem Sportplatz Am Wiesengrund könne man die Trainingsbelastung auf dem alten Platz wesentlich reduzieren und somit den Platz am Wochenende in einem besseren Zustand bespielen. Vor dem Hintergrund, dass der SV Golkrath zurzeit sehr viele Jugendmannschaften im Spielbetrieb habe, ist eine Reduzierung der Nutzung des alten Sportplatzes unumgänglich. Es sei fast unmöglich mit allen Mannschaften im Herbst, Winter und Frühjahr den alten Platz zu nutzen, ohne dass die Platzverhältnisse immer schlechter würden. Ein Ausweichen im Winter auf den Sportplatz Am Wiesengrund kann auch keine Lösung für dieses Problem sein. Der SV Golkrath würde sich freuen, wenn der Antrag genehmigt würde.

 

Nach Diskussionen im Bezirksausschuss ergeht folgender Beschluss.

 

Beschluss – einstimmig (als Empfehlung an die Verwaltung):

„Dem Antrag des SV Golkrath, auf dem Bolzplatz neben dem Sportplatz Am Wiesengrund Flutlicht zu installieren, wird zugestimmt. Allerdings müsse weiterhin die Multifunktionalität des Bolzplatzes bestehen bleiben, d.h., dass die Nutzung als Kirmesplatz, die Nutzung durch andere Vereine und die Nutzung für Jugendliche als Bolzplatz weiterhin bestehen bleiben muss.“