Bürgerinformationssystem

Auszug - 45. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Förderschule Weidbruchsweg), Erkelenz-Gerderath hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB  

 
 
23. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung
TOP: Ö 3.7
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 16.04.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:46 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
A 61/697/2024 45. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Förderschule Weidbruchsweg), Erkelenz-Gerderath
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Technischer Beigeordneter Lurweg teilt mit, dass die Planungen des Kreises Heinsberg soweit gediehen seien, dass seitens der Stadt Erkelenz Baurecht geschaffen werden müsse. Zum Zeitpunkt der Vorlage war noch nicht klar, ob die Eigentümer des Nachbargrundstückes mitwirken würden. Zwischenzeitlich haben diese sich aber gemeldet. Das Ergebnis der Gespräche sei noch abzuwarten. Entsprechende Informationen folgen zu gegebener Zeit.


Beschluss (in eigener Zuständigkeit):

„1. Die Aufstellung der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Förderschule Weidbruchsweg), Erkelenz-Gerderath, wird beschlossen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Entwurf der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes zu erarbeiten.

3. Über den Entwurf der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Förderschule Weidbruchsweg), Erkelenz-Gerderath, ist die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Gerderath ist zu beteiligen.“


Abstimmungsergebnis: einstimmig

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Übersicht Geltungsbereich 45. Änd. FNP Förderschule Weidbruchsweg (1577 KB)