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Auszug - Bestellung des Leiters der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Erkelenz und der beiden stellvertretenden Leiter gemäß § 11 Abs. 1 BHKG  

 
 
10. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz
TOP: Ö 18
Gremium: Rat der Stadt Erkelenz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 08.12.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 21:00 Anlass: Sitzung
Raum: Stadthalle
Ort: Franziskanerplatz 11, 41812 Erkelenz
A 30/244/2021 Bestellung des Leiters der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Erkelenz und der beiden stellvertretenden Leiter gemäß § 11 Abs. 1 BHKG
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Rechts- und Ordnungsamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

 „1.

Herr Stadtbrandinspektor Helmut van der Beek, geboren am 20.05.1966, wird gemäß § 11 Abs. 1 BHKG mit der Aushändigung der Ernennungsurkunde zum Leiter der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Erkelenz für die Dauer von sechs Jahren bestellt. Die Ernennung ist jederzeit widerruflich.

 

2.

Herr Stadtbrandinspektor Patrick Pistel, geboren am 25.06.1973, wird gemäß § 11 Abs. 1 BHKG unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter mit der Aushändigung der Ernennungsurkunde zum stellvertretenden Leiter der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Erkelenz für die Dauer von sechs Jahren bestellt. Die Ernen-nung ist jederzeit widerruflich.

 

3.
Herr Brandoberinspektor Malte Ammernick, geboren am 25.06.1973, wird gemäß § 11 Abs. 1 und § 56 Abs. 1 Ziff. 2 BHKG in Verbindung mit § 17 Absatz 1 und 3 der Verordnung über die Laufbahn der ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter mit der Aushändigung der Ernennungsurkunde bis zu den erfolgreichen Abschlüssen des Stabslehrgangs und des Führungslehrgangs für die Feuerwehrleitung zum kommissarischen stellvertretenden Leiter der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Erkelenz für die Dauer von höchstens zwei Jahren bestellt. Die Ernennung ist jederzeit widerruflich. Herr Brandoberinspektor Malte Ammernick wird gemäß § 11 Abs. 1 BHKG aufschiebend bedingt durch den erfolgreichen Abschluss des Stabslehrgangs und des Führungslehrganges für die Feuerwehrleitung unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter mit der Aushändigung der Ernennungsurkunde zum stellvertretenden Leiter der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Erkelenz für die Dauer von sechs Jahren bestellt. Die Ernennung ist jederzeit widerruflich.“


Abstimmungsergebnis: einstimmig