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Auszug - Mitteilungen der Vorsitzenden  

 
 
3. Sitzung des Bezirksausschusses Keyenberg/Venrath/Borschemich
TOP: Ö 1
Gremium: Bezirksausschuss Keyenberg/Venrath/Borschemich Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 09.11.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 19:20 Anlass: Sitzung
Raum: Mehrzweckhalle Borschemich
Ort: St.-Martinus-Straße 23, 41812 Erkelenz-Borschemich
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Ausschussvorsitzende Rosen berichtet wie folgt:

 

1.1  Parksituation auf der St.-Martinus-Straße

Die Parksituation auf der St.-Martinus-Straße konnte mittels Infoflyern und Kontrollen verbessert werden. Insbesondere die Einsehbarkeit im Einmündungsbereich zum Kreisverkehr sei verbessert.

 

1.2  Umlaufsperre in der Nähe des Spielplatzes Borschemich

Nach Beratung und Beschlussfassung durch den Bezirksausschuss sei die Umlaufsperre am Borschemicher Spielplatz entsprechend umgebaut und die Durchfahrtssituation verbessert worden.

 

1.3  Aktuelle Beleuchtung der Sportanlage Keyenberg/Kuckum

Die neue Sportanlage Keyenberg/Kuckum sei derzeit nachts beleuchtet, um eventuellem Vandalismus vorzubeugen.

 

1.4  Altkleidercontainer in Borschemich

Nach entsprechenden Hinweisen aus der Bürgerschaft habe sie wegen des überfüllten Containers mit der örtlichen Ordnungsbehörde gesprochen. Zwischenzeitlich habe man von dort den Betreiber zur Anpassung des Leerungszyklus aufgefordert. Die vorhandenen Altkleidersäcke seinen kurzfristig abgeholt worden.

 

1.5  Autotreff auf der Anhöhe am Spielplatz Borschemich

Auf der Anhöhe in der Nähe des Spielplatzes Borschemich ständen vereinzelt abends Autos, die hierin über die Von-Paland-Straße gelangen würden. Die Stadt werde mit Hilfe geeigneter Maßnahmen die Durchfahrt verkleinern, so dass Automobile hier nicht mehr durchfahren könnten.

 

1.6  Änderung einer Vorfahrtsregelung

Auf der St.-Martinus-Straße (zwischen Borschemich und Mennekrath) sei die Vorfahrt neu geregelt worden, und zwar dergestalt, dass es sich nun um eine abknickende Vorfahrt handele. Grundlage für die Neubewertung der Situation seien Veränderungen in den Verkehrsflüssen gewesen. Der Bezirksausschuss sei an der Maßnahme nicht beteiligt gewesen, da die gesetzliche Zuständigkeit alleine in der Verantwortung der Straßenverkehrsbehörde liege.