Bürgerinformationssystem

Auszug - Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1, Satz 2 GO NRW vom 13.01.2021 zum Verzicht auf die Erhebung von Elternbeiträgen für den Monat Januar 2021  

 
 
3. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz
TOP: Ö 10
Gremium: Rat der Stadt Erkelenz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 24.02.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:52 Anlass: Sitzung
Raum: Stadthalle
Ort: Franziskanerplatz 11, 41812 Erkelenz
A 40/419/2021 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1, Satz 2 GO NRW vom 13.01.2021 zum Verzicht auf die Erhebung von Elternbeiträgen für den Monat Januar 2021
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Bildung und Sport   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Bürgermeister Muckel teilt mit, dass das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen noch keine aufsichtliche Weisung zur Reduzierung des Angebotes in sämtlichen Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege erlassen habe.

 

Ratsherr Odenthal erklärt, dass er sich enthalten werde.

 

Stv. Fraktionsvorsitzende Schirrmeister-Heinen bittet in diesem Zusammenhang um Informationen in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses.

 

Informationen sollen in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses unter dem Tagesordnungspunkt „Mitteilungen des Vorsitzenden und des Bürgermeisters“erfolgen.


Beschluss:

„Die Dringlichkeitsentscheidung vom 13. Januar 2021 zum Verzicht auf die Erhebung der Elternbeiträge für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflege und dem offenen Ganztag für den Monat Januar 2021, wird entsprechend § 60 Abs. 2 GO NRW vom 14. Juli 1994 (SGV NW 2023 in der derzeit geltenden Fassung) genehmigt.“


Abstimmungsergebnis: einstimmig