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Auszug - 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. XXII "Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath", Erkelenz-Mitte hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Zustimmung zum Änderungsentwurf des Bebauungsplanes sowie Beschluss zur Einleitung des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 BauGB  

 
 
36. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe
TOP: Ö 5.4
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 03.12.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:45 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
A 61/482/2019 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. XXII "Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath", Erkelenz-Mitte
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Zustimmung zum Änderungsentwurf des Bebauungsplanes sowie Beschluss zur Einleitung des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 BauGB
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss (als Empfehlung an den Hauptausschuss und Rat):

„1. Es wird festgestellt, dass die vorgesehene 5. Änderung und Erweiterung gemäß § 13 Absatz 1 BauGB nicht die Grundzüge der Planung des Bebauungsplanes Nr. XXII „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/ Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte, berührt.

 2. Die Aufstellung der 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. XXII „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte, wird beschlossen.“

 3. Dem in der Sitzung vorgestellten und erläuterten Entwurf der 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. XXII „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte, wird zugestimmt.

 4. Der in der Sitzung vorgelegte und erläuterte Entwurf der 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. XXII „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte, ist gemäß § 13 Abs. 1 und 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 4 BauGB öffentlich auszulegen. Der Bezirksausschuss Keyenberg/Venrath/Borschemich und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen.“


Abstimmungsergebnis: einstimmig