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Auszug - Unterbringung der Musikschule des Kreises Heinsberg in Erkelenz  

 
 
10. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Sport
TOP: Ö 12
Gremium: Ausschuss für Kultur und Sport Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 03.07.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:40 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
A 40/388/2019 Unterbringung der Musikschule des Kreises Heinsberg in Erkelenz
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Bildung und Sport   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Erster Beigeordneter Dr. Gotzen erklärt, dass es nunmehr gelungen sei, ein geeignetes Gebäude zur Unterbringung der Kreismusikschule zu finden. Es handele sich um das ehemalige Amtsgericht an der Aachener Straße, das der Kreis Heinsberg kaufen werde. Entsprechende Beschlüsse habe der Kreistag gefasst.

 

Das Gebäude biete ausreichend Platz, es sei zentral gelegen und gut erreichbar.

 

Bisher sei die Kreismusikschule 15 Jahre lang in einem städtischen Gebäude am Schulring untergebracht, das die Stadt Erkelenz kostenfrei zur Verfügung gestellt habe.

Man sei froh, dass es gelungen sei, den Standort Erkelenz für die Kreismusikschule zu erhalten, da die meisten Nutzer aus dem Stadtgebiet Erkelenz kämen.

 

Da die bisherigen Unterstützungsleistungen rund 20.000,-- € betrügen, schlägt Erster Beigeordneter Dr. Gotzen vor, dem Kreis Heinsberg als Träger der Kreismusikschule eine verbindliche Zusage zu geben, sich in dieser Höhe vor Verteilung der übrigen Kosten im Wege der differenzierten Kreisumlage zu beteiligen.

 

Ausschussvorsitzender Ratsherr Jahn erklärt, dass er sehr erfreut sei, dass die die Kreismusikschule in Erkelenz verbleibe und das Gebäude des ehemaligen Amtsgerichtes genutzt werde.


Beschluss:

„Nach Umzug der Musikschule des Kreises Heinsberg vom Schulring 38, 41812 Erkelenz, in das Gebäude Aachener Straße 49 gewährt die Stadt Erkelenz für die Unterbringung vor Verteilung der übrigen Kosten im Wege der differenzierten Kreisumlage einen jährlichen, auf die Gesamtkosten anzurechnenden Zuschuss von 20.000 € an den Träger der Kreismusikschule.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Haushaltsmittel in den Haushaltsplänen künftiger Jahre aufzunehmen.“


Abstimmungsergebnis: einstimmig