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Auszug - 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XIX/4 "Gewerbe- und Industriepark Commerden westlich B57", Erkelenz-Mitte hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB  

 
 
28. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz
TOP: Ö 3.8
Gremium: Rat der Stadt Erkelenz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 15.05.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:15 Anlass: Sitzung
Raum: Altes Rathaus
Ort: Markt 1, 41812 Erkelenz
A 61/468/2019 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XIX/4 "Gewerbe- und Industriepark Commerden westlich B57", Erkelenz-Mitte
hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Stv. Fraktionsvorsitzender Bienefeld erklärt, dass er wegen des Entzugs von Flächen aus der landwirtschaftlichen Nutzung nicht zustimmen werde.


Beschluss:

„1. Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1und 4 Abs. 1 BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XIX/4 „Gewerbe- und Industriepark Commerden westlich B57“, Erkelenz.Mitte, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XIX/4 „Gewerbe- und Industriepark Commerden westlich B57“, Erkelenz-Mitte, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange -  ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 2. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XIX/4 „Gewerbe- und Industriepark Commerden westlich B57“, Erkelenz-Mitte, ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“


Abstimmungsergebnis: 35 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 7 Enthaltungen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Stellungnahme Öffentl. und TÖB. BBPXIX-4 GIPCO (217 KB)      
Anlage 2 2 Übersicht Geltungsbereich 1. Änderung BBP Nr. XIX 4 GIPCO (2172 KB)