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Auszug - Knotenpunkt L 46/L 19 "Lauerstraße/Fronderath/Gerderather Burgstraße"  

 
 
9. Sitzung des Bezirksausschusses Gerderath
TOP: Ö 3
Gremium: Bezirksausschuss Gerderath Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 11.10.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 21:30 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerhaus Gerderath
Ort: van-Wiggen-Platz 1, 41812 Erkelenz-Gerderath
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Ausschussvorsitzender London bittet Herrn Dipl-Ing. Ebbers die Untersuchungsergebnisse vorzustellen.

 

Herr Dipl-Ing. Ebbers trägt die Ergebnisse anhand einer Power-Point-Präsentation vor. Diese ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Ausschussvorsitzender London bedankt sich für die detaillierte Vorstellung der Untersuchungsergebnisse. Er erläutert die Ziele, die sich die Gerderather Bürgerschaft in diesem langjährigen Prozess zur Lösung der Verkehrsprobleme gesetzt habe. Die Verkehrsqualität betrage am Knotenpunkt aktuell, nach Aussage von Herrn Dipl.-Ing. Ebbers, für die Lauerstraße A (sehr gut), für den Seitenast Fronderath B (gut) und für die Gerderather Burgstraße C (befriedigend). Die Gerderather Bürgerschaft empfinde die Verkehrsqualität in den Seitenästen eher noch schlechter. Dadurch würden viele Autofahrende diesen Knotenpunkt meiden und als Ausweichstrecken die Straße „Am Bildchen“ und den „Eremitenweg“ nutzen. Bewohner beider Straßen hätten immer wieder Beschwerden vorgebracht.

 

Die vom Gutachter vorgeschlagene Lösungsvariante bestehe aus einem Verschwenk der „Gerderather Burgstraße“, damit diese direkt gegenüber der Straße „Fronderath“ zu liegen käme. Außerdem sehe man einen Zebrastreifen auf der „Lauerstraße“ im westlichen Straßenast vor, der mittels einer Querungshilfe dem Fußverkehr ein gefahrloses Überqueren der „Lauerstraße“ ermöglichen solle.

 

Auf Nachfrage des Ausschussvorsitzenden bestätigt der Gutachter, dass die Verkehrsqualität bei der Vorzugsvariante des Gutachters auf der „Lauerstraße“ bei A bliebe und auf der „Gerderather Burgstraße“ auf D (ausreichend) absinken würde.

Die von ihm auch untersuchten Varianten mittels eines Kreisverkehrs (kompakter Kreisverkehr mit 32 m Kreisdurchmesser) und Minikreisverkehr (überfahrbare Mittelinsel) kämen nicht in Betracht. Der kompakte Kreisverkehr passe nicht auf die zur Verfügung stehenden Grundstücke. Der Minikreisverkehr werde als zu verkehrsgefährdend angesehen.

 

Ausschussvorsitzender London verteilt an die Ausschussmitglieder einen Auszug aus dem Liegenschaftskataster des Kreises Heinsberg mit einem eingezeichneten „kompakten Kreisverkehr“. Dieser ist dem Original der Niederschrift als Anlage beigefügt. Er hat einen Kreisdurchmesser von 30 m und entspreche der vom Landesbetrieb Straßenbau üblicherweise verwendeten Größe und somit in seiner Dimension  der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen, die für den Landesbetrieb maßgebend sei. Die Gerderather Bürgerinitiative für einen Kreisverkehr habe diesen vorläufigen Plan erstellen lassen und beabsichtige, eine noch ausgefeiltere Darstellung nachzureichen, aus der ersichtlich sei, dass auch die Zebrastreifen in der Hauptfahrbeziehung (Lauerstraße) mit jeweils einer Mittelinsel ausgestattet werden können.

 

Beschluss (als Empfehlung an den Rat bzw. die Verwaltung):

„Der Bezirksausschuss Gerderath bittet den Rat und die Verwaltung, das Anliegen des Bezirksausschusses Gerderath zur Einrichtung eines Kreisverkehres am Knotenpunkt L 46/L 19 „Lauerstraße/Fronderath/Gerderather Burgstraße“ voranzutreiben. Es soll ein machbarer, sicherer, planungs- und bautechnisch einwandfreier und konformer Kreisverkehr errichtet werden.“

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig


 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Power-Point-Präsentation (1697 KB)      
Anlage 2 2 Auszug Liegenschaftskataster Kreis Heinsberg (1164 KB)